Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
09.12.2006: Massenversorger für Brillen wird mit der Fertigung einer neuen Brille beauftragt; gleiche Stärken; 373,50€
12/06/01/07: Massenversorger verschiebt 2x die Auslieferung. Nach Androhung, vom Kaufvertrag zurück zu treten, gewährt Brillenmassenversorger 150,00€ Nachlass. Realkosten der neuen Brille nunmehr 223,50€
05.01.2007: Rechnung vom 12.06.2003 und 05.01.2007 wird samt eigener Schadenschilderung, Brillengestell und des noch intakten Glases an den blauen Adler geschickt.
10.01.2007: Küken des blauen Adlers antwortet
"Sehr geehrte Frau.....,
in diesem Schadenfall zahlen wir Ihnen 80,00 EUR.
Diese Zahlung erfolgte auf Ihr Konto:
bla bla
Dabei haben wir berücksichtigt, daß nach dem Gesetz nicht der Neuwert, sondern nur der Zeitwert der beschädigten Sache zu ersetzen ist.
Brillen haben nur eine begrenzte Nutzungsdauer, das heißt, sie werden ohnehin in regelmäßigen Abständen ersetzt.
Mit freundlichen Grüßen
..."
Die Antwort:
"...Floskel...
mit Ihrer Zahlung in Höhe von 80,00€ bin ich in keinster Weise einverstanden.
Bezug nehmend auf die Urteile des AG Montabaur (Az.: 10 C 436/97), AG Arnstadt (Az.: 2 DC 912/98 ) und des AG Weinheim (Az.: 2 C 365/02) fordere ich Sie hiermit auf, mir die Kosten für die Beschaffung einer neuen Brille in Höhe von 223,50€ (Rechnung der Fa. Brillenmassenversorger vom 05.01.07) in voller Höhe zu erstatten.
Dazu setze ich eine Frist bis zum 09.02.2007. Nach fruchtlosen Verstreichen der Frist werde ich einen Anwalt mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen.
Von Schriftverkehr oder Telefonaten mit dem Ziel, die Schadenersatzleistung unter 223,50€ zu bringen möchten Sie bitte Abstand nehmen.
...Floskel"
17.01.2007: Vater von blauem Küken antwortet:
"Sehr geehrte Frau.....,
in diesem Schadenfall zahlen wir Ihnen 143,50,00 EUR.
Diese Zahlung erfolgte auf Ihr Konto:
bla bla
Die Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
...Floskel
15.01.2007: Zahlungseingang 80,00€, angekündigt mit Schreiben vom 10.01.2007
19.01.2007: Zahlungseingang 143,50€, angekündigt mit Schreiben vom 17.01.2007
09.12.2006: Massenversorger für Brillen wird mit der Fertigung einer neuen Brille beauftragt; gleiche Stärken; 373,50€
12/06/01/07: Massenversorger verschiebt 2x die Auslieferung. Nach Androhung, vom Kaufvertrag zurück zu treten, gewährt Brillenmassenversorger 150,00€ Nachlass. Realkosten der neuen Brille nunmehr 223,50€
05.01.2007: Rechnung vom 12.06.2003 und 05.01.2007 wird samt eigener Schadenschilderung, Brillengestell und des noch intakten Glases an den blauen Adler geschickt.
10.01.2007: Küken des blauen Adlers antwortet
"Sehr geehrte Frau.....,
in diesem Schadenfall zahlen wir Ihnen 80,00 EUR.
Diese Zahlung erfolgte auf Ihr Konto:
bla bla
Dabei haben wir berücksichtigt, daß nach dem Gesetz nicht der Neuwert, sondern nur der Zeitwert der beschädigten Sache zu ersetzen ist.
Brillen haben nur eine begrenzte Nutzungsdauer, das heißt, sie werden ohnehin in regelmäßigen Abständen ersetzt.
Mit freundlichen Grüßen
..."
Die Antwort:
"...Floskel...
mit Ihrer Zahlung in Höhe von 80,00€ bin ich in keinster Weise einverstanden.
Bezug nehmend auf die Urteile des AG Montabaur (Az.: 10 C 436/97), AG Arnstadt (Az.: 2 DC 912/98 ) und des AG Weinheim (Az.: 2 C 365/02) fordere ich Sie hiermit auf, mir die Kosten für die Beschaffung einer neuen Brille in Höhe von 223,50€ (Rechnung der Fa. Brillenmassenversorger vom 05.01.07) in voller Höhe zu erstatten.
Dazu setze ich eine Frist bis zum 09.02.2007. Nach fruchtlosen Verstreichen der Frist werde ich einen Anwalt mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen.
Von Schriftverkehr oder Telefonaten mit dem Ziel, die Schadenersatzleistung unter 223,50€ zu bringen möchten Sie bitte Abstand nehmen.
...Floskel"
17.01.2007: Vater von blauem Küken antwortet:
"Sehr geehrte Frau.....,
in diesem Schadenfall zahlen wir Ihnen 143,50,00 EUR.
Diese Zahlung erfolgte auf Ihr Konto:
bla bla
Die Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
...Floskel
15.01.2007: Zahlungseingang 80,00€, angekündigt mit Schreiben vom 10.01.2007
19.01.2007: Zahlungseingang 143,50€, angekündigt mit Schreiben vom 17.01.2007
Na also. Geht doch.
Aber nicht dass das jetzt jemand liest und denkt es geht immer so, wenn man nur hartnäckig genug ist.
Es gibt auch anderer Urteile:
z.B. AG Breisach, 1 C 44/94 (RuS 96, 487): Zeitwert für eine 2 Jahre alte Brille wird auf 50 % festgesetzt
AG Berlin, 18 C 336/95 (RuS 97, 19) schätzt den Zeitwert einer drei Jahre alten Brille sogar auf nur 10 %
Man soll das obige Beispiel also nicht verallgemeinern. Das kann leicht auch andersrum ausgehen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Das ist richtig, Mogli. Selbstverständlich kann für eine Brille, die nicht pfleglich behandelt wird, die mehrmals täglich auf- und wieder abgesetzt wird, verkratzt, e.t.c. nicht den vollen Wiederbeschaffungspreis verlangen.
Darum geht und ging es jedoch nicht. Es geht und ging um die pauschale Behauptung der Versicherer, daß Brillen nur eine begrenzte Nutzungsdauer haben und eh regelmäßig ersetzt werden.
diese "behauptung" ist auch grundsätzlich richtig. ich kann es selbst auch nicht ganz nachvollziehen, wie einige amtsrichter zu der meinung kommen, eine brille unterliegt keinem wertverlust.
auch der verband der optiker gibt eine nutzungsdauer von brillen, je nach qualität, von 48 - max. 60 monaten an. danach ist eine brille im wert "abgeschrieben", mal ganz abgesehen davon, daß innerhlab von 24 - 60 monaten bei vielen brillenträger ohnehin die stärke der gläser wieder angepaßt werden muß.
natürlich behandlen manche personen ihre brille pfleglicher als es andere tun. daher werden auch sehr viele brillen im schadenfall vom versicherer an einen sachverständigen geschickt, der, ähnlich wie ein kfz-sachverständiger, den wert der brille anhand des konkreten zustandes bewertet. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
ach ja, stimmt, die optiker-versicherer-verschwörung...hatt ich ganz vergessen^^ _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.