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Person C bis Person H haben alle viel Unrecht getan, und werden sich der Polizei stellen.
Person C bis Person H haben auch alle Person A etwas angetan.
Person B erfährt durch Person K, dass Person A gegen Person C bis Person H eine Klage beim Landgericht auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in fünfstelliger Höhe erhoben hat.
Frage:
Kann Person B die Verbindlichkeiten, sprich, wenn das Landgericht auf Schmerzensgeld und Schadenersatz erkennt, von Person C bis Person H 'aufkaufen' und gegenüber Person A mit seiner Forderung 'aufrechnen'?
Oder ist sowas sittenwidrig? _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 25.01.07, 12:10 Titel:
was ist zwischen person A u. B wegen der rückzahlung ausgemacht, ist A im rückstand, hat B. auf rückzahlung in irgendeiner weise bestanden, fehlende raten angemahnt, hat B irgenein schriftstück was die schulden beweisen würden, hat B in irgendeiner weise ein schriftstück das ihm einen gerichtlichen titel zuspricht? _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.01.07, 10:53 Titel:
Zitat:
A hat bei B Schulden in Höhe von 1.000.000 Euro.
Zitat:
Person B erfährt durch Person K, dass Person A gegen Person C bis Person H eine Klage beim Landgericht auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in fünfstelliger Höhe erhoben hat.
Äh, wieso soll Person B hier irgendwelche Forderungen aufkaufen? Wenn A bei B Schulden hat, aber gegen Personen C - H klagt, sollte B sich einen Titel gegen A besorgen und die Forderungen von A gegen C - H pfänden...
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