Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verbindlichkeiten übernehmen: Schikane?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verbindlichkeiten übernehmen: Schikane?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 11:45    Titel: Verbindlichkeiten übernehmen: Schikane? Antworten mit Zitat

A hat bei B Schulden in Höhe von 1.000.000 Euro.

Person C bis Person H haben alle viel Unrecht getan, und werden sich der Polizei stellen.
Person C bis Person H haben auch alle Person A etwas angetan.

Person B erfährt durch Person K, dass Person A gegen Person C bis Person H eine Klage beim Landgericht auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in fünfstelliger Höhe erhoben hat.


Frage:
Kann Person B die Verbindlichkeiten, sprich, wenn das Landgericht auf Schmerzensgeld und Schadenersatz erkennt, von Person C bis Person H 'aufkaufen' und gegenüber Person A mit seiner Forderung 'aufrechnen'?

Oder ist sowas sittenwidrig?
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

was ist zwischen person A u. B wegen der rückzahlung ausgemacht, ist A im rückstand, hat B. auf rückzahlung in irgendeiner weise bestanden, fehlende raten angemahnt, hat B irgenein schriftstück was die schulden beweisen würden, hat B in irgendeiner weise ein schriftstück das ihm einen gerichtlichen titel zuspricht?
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
A hat bei B Schulden in Höhe von 1.000.000 Euro.

Zitat:
Person B erfährt durch Person K, dass Person A gegen Person C bis Person H eine Klage beim Landgericht auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in fünfstelliger Höhe erhoben hat.

Äh, wieso soll Person B hier irgendwelche Forderungen aufkaufen? Wenn A bei B Schulden hat, aber gegen Personen C - H klagt, sollte B sich einen Titel gegen A besorgen und die Forderungen von A gegen C - H pfänden...

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.