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was bedeutet: "Sicherheitsleistung in Höhe von ..."

 
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ralle08
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Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 17:13    Titel: was bedeutet: "Sicherheitsleistung in Höhe von ..." Antworten mit Zitat

hi

Ein Amtsgericht hat ein Urteil auf Unterlassung ausgesprochen. Dabei steht:

Zitat:
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1500,-- Euro vorläufig vollstreckbar

was bedeutet das jetzt für den Kläger (der "gewonnen" hat)?

Ralle
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Kläger vor Rechtskraft aus dem Urteil vollstrecken will, dann muß er eine Sicherheit (entweder als Geldbetrag oder als Bankbürgschaft - steht dann im Urteil) hinterlegen. Die Sicherheitsleistung ist in diesem Falle Voraussetzung dafür, daß er vollstrecken kann und die Rechtskraft nicht abwarten braucht.
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ralle08
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Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

hi

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Wenn der Kläger vor Rechtskraft aus dem Urteil vollstrecken will, dann muß er eine Sicherheit (entweder als Geldbetrag oder als Bankbürgschaft - steht dann im Urteil) hinterlegen. Die Sicherheitsleistung ist in diesem Falle Voraussetzung dafür, daß er vollstrecken kann und die Rechtskraft nicht abwarten braucht.


aha - und wann wird so ein Urteil rechtskräftig?
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

ralle08 hat folgendes geschrieben::
aha - und wann wird so ein Urteil rechtskräftig?


Mit Ablauf der Berufungsfrist. Diese beträgt einen Monat und beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteiles.
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Bernd Steinbach
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Wenn der Kläger vor Rechtskraft aus dem Urteil vollstrecken will, dann muß er eine Sicherheit (entweder als Geldbetrag oder als Bankbürgschaft - steht dann im Urteil) hinterlegen. Die Sicherheitsleistung ist in diesem Falle Voraussetzung dafür, daß er vollstrecken kann und die Rechtskraft nicht abwarten braucht.


Seit dem 01.01.2002 ist die Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft gesetzlich in § 108 ZPO geregelt und wird daher nicht mehr im Tenor ausgesprochen.
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Bernd Steinbach
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Bernd Steinbach
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
ralle08 hat folgendes geschrieben::
aha - und wann wird so ein Urteil rechtskräftig?


Mit Ablauf der Berufungsfrist. Diese beträgt einen Monat und beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteiles.


Lässt sich der Kläger bei Gericht ein Rechtskraftzeugnis auf dem vollstreckbaren Titel ausstellen, muss die Sicherheitsleistung bei einer Vollstreckung nicht mehr nachgewiesen werden.
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Bernd Steinbach
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Bernd Steinbach hat folgendes geschrieben::
Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
ralle08 hat folgendes geschrieben::
aha - und wann wird so ein Urteil rechtskräftig?


Mit Ablauf der Berufungsfrist. Diese beträgt einen Monat und beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteiles.


Lässt sich der Kläger bei Gericht ein Rechtskraftzeugnis auf dem vollstreckbaren Titel ausstellen, muss die Sicherheitsleistung bei einer Vollstreckung nicht mehr nachgewiesen werden.


Richtig. Sicherheit muß aber nur bei vorläufig vollstreckbaren Titeln nachgewiesen werden. Wenn der Kläger sich ein Rechtskraftzeugnis ausstellen läßt, dann ist der Titel (endgültig) vollstreckbar. Eine Sicherheit ist dann nicht mehr notwendig.
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Bernd Steinbach
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Bernd Steinbach hat folgendes geschrieben::
Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
ralle08 hat folgendes geschrieben::
aha - und wann wird so ein Urteil rechtskräftig?


Mit Ablauf der Berufungsfrist. Diese beträgt einen Monat und beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteiles.


Lässt sich der Kläger bei Gericht ein Rechtskraftzeugnis auf dem vollstreckbaren Titel ausstellen, muss die Sicherheitsleistung bei einer Vollstreckung nicht mehr nachgewiesen werden.


Richtig. Sicherheit muß aber nur bei vorläufig vollstreckbaren Titeln nachgewiesen werden. Wenn der Kläger sich ein Rechtskraftzeugnis ausstellen läßt, dann ist der Titel (endgültig) vollstreckbar. Eine Sicherheit ist dann nicht mehr notwendig.


Hab ich was anderes gesagt?
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