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ralle08 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.08.2005 Beiträge: 136
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Verfasst am: 25.01.07, 17:13 Titel: was bedeutet: "Sicherheitsleistung in Höhe von ..." |
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hi
Ein Amtsgericht hat ein Urteil auf Unterlassung ausgesprochen. Dabei steht:
Zitat: | Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1500,-- Euro vorläufig vollstreckbar |
was bedeutet das jetzt für den Kläger (der "gewonnen" hat)?
Ralle |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 25.01.07, 17:16 Titel: |
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Wenn der Kläger vor Rechtskraft aus dem Urteil vollstrecken will, dann muß er eine Sicherheit (entweder als Geldbetrag oder als Bankbürgschaft - steht dann im Urteil) hinterlegen. Die Sicherheitsleistung ist in diesem Falle Voraussetzung dafür, daß er vollstrecken kann und die Rechtskraft nicht abwarten braucht. _________________ Karma statt Punkte! |
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ralle08 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.08.2005 Beiträge: 136
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Verfasst am: 25.01.07, 17:18 Titel: |
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hi
Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: | Wenn der Kläger vor Rechtskraft aus dem Urteil vollstrecken will, dann muß er eine Sicherheit (entweder als Geldbetrag oder als Bankbürgschaft - steht dann im Urteil) hinterlegen. Die Sicherheitsleistung ist in diesem Falle Voraussetzung dafür, daß er vollstrecken kann und die Rechtskraft nicht abwarten braucht. |
aha - und wann wird so ein Urteil rechtskräftig? |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 25.01.07, 17:25 Titel: |
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ralle08 hat folgendes geschrieben:: | aha - und wann wird so ein Urteil rechtskräftig? |
Mit Ablauf der Berufungsfrist. Diese beträgt einen Monat und beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteiles. _________________ Karma statt Punkte! |
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Bernd Steinbach FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 322 Wohnort: Bensheim
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Verfasst am: 28.01.07, 10:47 Titel: |
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Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: | Wenn der Kläger vor Rechtskraft aus dem Urteil vollstrecken will, dann muß er eine Sicherheit (entweder als Geldbetrag oder als Bankbürgschaft - steht dann im Urteil) hinterlegen. Die Sicherheitsleistung ist in diesem Falle Voraussetzung dafür, daß er vollstrecken kann und die Rechtskraft nicht abwarten braucht. |
Seit dem 01.01.2002 ist die Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft gesetzlich in § 108 ZPO geregelt und wird daher nicht mehr im Tenor ausgesprochen. _________________ Bernd Steinbach |
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Bernd Steinbach FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 322 Wohnort: Bensheim
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Verfasst am: 28.01.07, 10:49 Titel: |
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Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: | ralle08 hat folgendes geschrieben:: | aha - und wann wird so ein Urteil rechtskräftig? |
Mit Ablauf der Berufungsfrist. Diese beträgt einen Monat und beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteiles. |
Lässt sich der Kläger bei Gericht ein Rechtskraftzeugnis auf dem vollstreckbaren Titel ausstellen, muss die Sicherheitsleistung bei einer Vollstreckung nicht mehr nachgewiesen werden. _________________ Bernd Steinbach |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 28.01.07, 15:22 Titel: |
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Bernd Steinbach hat folgendes geschrieben:: | Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: | ralle08 hat folgendes geschrieben:: | aha - und wann wird so ein Urteil rechtskräftig? |
Mit Ablauf der Berufungsfrist. Diese beträgt einen Monat und beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteiles. |
Lässt sich der Kläger bei Gericht ein Rechtskraftzeugnis auf dem vollstreckbaren Titel ausstellen, muss die Sicherheitsleistung bei einer Vollstreckung nicht mehr nachgewiesen werden. |
Richtig. Sicherheit muß aber nur bei vorläufig vollstreckbaren Titeln nachgewiesen werden. Wenn der Kläger sich ein Rechtskraftzeugnis ausstellen läßt, dann ist der Titel (endgültig) vollstreckbar. Eine Sicherheit ist dann nicht mehr notwendig. _________________ Karma statt Punkte! |
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Bernd Steinbach FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 322 Wohnort: Bensheim
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Verfasst am: 28.01.07, 19:39 Titel: |
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Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: | Bernd Steinbach hat folgendes geschrieben:: | Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: | ralle08 hat folgendes geschrieben:: | aha - und wann wird so ein Urteil rechtskräftig? |
Mit Ablauf der Berufungsfrist. Diese beträgt einen Monat und beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteiles. |
Lässt sich der Kläger bei Gericht ein Rechtskraftzeugnis auf dem vollstreckbaren Titel ausstellen, muss die Sicherheitsleistung bei einer Vollstreckung nicht mehr nachgewiesen werden. |
Richtig. Sicherheit muß aber nur bei vorläufig vollstreckbaren Titeln nachgewiesen werden. Wenn der Kläger sich ein Rechtskraftzeugnis ausstellen läßt, dann ist der Titel (endgültig) vollstreckbar. Eine Sicherheit ist dann nicht mehr notwendig. |
Hab ich was anderes gesagt? _________________ Bernd Steinbach |
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