Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Änderung der Anzahl der Unterhaltsberechtigten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Änderung der Anzahl der Unterhaltsberechtigten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Rolfe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 19:52    Titel: Änderung der Anzahl der Unterhaltsberechtigten Antworten mit Zitat

Wann zählt überhaupt jemand i.S. der §§ 850 f und g als unterhaltsberechtigt?
Darf er (z.B. die Ehefrau) überhaupt nichts verdienen, und wenn doch, wieviel?
Würde eine Rente von z.B. 850 EUR netto zur Abänderung der Anzahl der Unterhaltsberechtigten führen, wenn die Ehefrau vorher gar kein Einkommen hatte? Frage
Wenn der Schuldner (Ehemann) etwa das dreifache Nettoeinkommen im Vergleich zur Ehefrau (hier: 3x 850 EUR) hat, hätte er doch trotzdem Unterhaltspflichten seiner Frau gegenüber, oder nicht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

...das paßt besser ins Familienrecht -> verschoben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Rolfe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 21:12    Titel: Anzahl der Unterhaltsberechtigten Antworten mit Zitat

Nein, das passt ins Vollstreckungs- und ggf. Insolvenzrecht! Edit Holzschuher: Wenn Sei meinen; verschoben, erstmal nach Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Earl Grey
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 356
Wohnort: SWD

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 09:52    Titel: Re: Änderung der Anzahl der Unterhaltsberechtigten Antworten mit Zitat

Rolfe hat folgendes geschrieben::
Wann zählt überhaupt jemand i.S. der §§ 850 f und g als unterhaltsberechtigt?
Darf er (z.B. die Ehefrau) überhaupt nichts verdienen, und wenn doch, wieviel?
Würde eine Rente von z.B. 850 EUR netto zur Abänderung der Anzahl der Unterhaltsberechtigten führen, wenn die Ehefrau vorher gar kein Einkommen hatte? Frage
Wenn der Schuldner (Ehemann) etwa das dreifache Nettoeinkommen im Vergleich zur Ehefrau (hier: 3x 850 EUR) hat, hätte er doch trotzdem Unterhaltspflichten seiner Frau gegenüber, oder nicht?
Bei einem Verdienst von 850 € Netto wird die Ehefrau - allerdings nur auf entsprechenden Antrag hin - unberücksichtigt bleiben müssen. Die 850 EUR liegen weit über dem "Sozialhilfe"-Ecksatz von 345 EUR zzgl Wohngeld. Bei geringerem Verdienst ist auch ggf. nur eine teilweise Unberücksichtigung möglich.

Es käme auch ein Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO in Betracht.
_________________
In a world of compromise some don´t.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.