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B fährt A auf dem xxx lebensmittlmarkt beim ausparken ins auto.
A ist nohc relativer "frischling", hatte noch nie einen unfall, weiß nicht wie es abläuft. man tauscht die daten aus etc pp.
A fährt zum autohaus lässt sich mündlich einen kostenvoranschlag "geben", teilt dies der versicherung von B mit, hängt noch 3 bilder an. A schreibt dazu das wenn gewünscht ein schriftlicher kostenvoranschlag nachgereicht wird, bittet die versicherung eine zusage zur kostenübernahme u. übernahme der kosten für einen leihwagen zu schicken (teile müssen lackiert werden). versicherung von B beauftragt einen gutachter.
4 tage später erhält A einen Verrechnungscheck, im näheren umfeld von A weiß keiner damit "umzugehen" b.z.w hat dies noch niemand erlebt.
jetzt die fragen:.
wenn A den verrechnungscheck einlöst hat er dann noch irgendwelche ansprüche?
hat A dann irgendwelche ansprüche "verwirkt"?
hat er anspruch auf einen leihwagen?
kann A eine günstigere reparaturvariante wählen (smart repair)?
muss A das der versicherung von B mitteilen?
muss A den zuviel gezahlten betrag zurückzahlen?
muss A noch irgendeinen schriftverkehr mit der versicherung von B führen od. ist soweit alles geregelt?
thx _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 01.02.07, 21:58 Titel:
Zitat:
sehr geehrter A,
anbei erhalten Sie einen Verrechnungsscheck über
514,81€ - Reperaturkosten laut Gutachten
100,00€ - Wertminderung
--------------
614,81€ Scheckbetrag
bei einer fiktiven Abrechnung erfolgt diese netto.
da die versicherung von B einen gutachter beauftragt hatte kam o.g. betrag zustande, A hatte sich nur einen mündlichen kostenvoranschlag eingeholt der über 500-600€ lautete. die versicherung wollte von A keinen Schriftlichen kostenvoranschlag.
der schwager von A hatte schon so manchen unfall, hatte es aber noch nie erlebt das es so "gehand habt" wird.
A will als "unfall-anfänger" sich nicht gleich verarschen lassen, deshalb die ganzen "offenen" fragen. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
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naja, steht ja alles im brief.
mit dem v-scheck sind die reparaturkosten und die wertminderung abgegolten. wenn die höhe ok ist, ist das thema damit abgehakt.
nun kann repariert werden, für diese zeit besteht auch grundsätzlich anspruch auf einen mietwagen, alternativ auf nutzungsausfallentschädigung. ohne reparatur gibt es aber keinen mietwagen/nutzungsausfall.
es kann auch problemlos eine günstigere reparaturmöglichkeit in anspruch genommen werden.
reicht man dann die reparaturrechnung nach, erhält man noch die entsprechende mehrwertsteuer erstattet.
und zusätzlich hat man noch anspruch auf eine kostenpauschale, die höhe bewegt sich zwischen 20 - 30 €. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 02.02.07, 10:40 Titel:
talla hat folgendes geschrieben::
es kann auch problemlos eine günstigere reparaturmöglichkeit in anspruch genommen werden.
reicht man dann die reparaturrechnung nach, erhält man noch die entsprechende mehrwertsteuer erstattet.
d.H A kann die variante frei wählen, A muss den "zuviel gezahlten" betrag nicht an die Versicherung zurück erstatten?
A kann die rechnung "einreichen" um die mwst zu erhalten, A muss aber keine rechnung einreichen?
A hat anspruch auf einen mietwagen, dieses geld erhält er wenn er die reperaturrechnung u. die "mietwagenrechnung" einreicht?
sorry wegen den vermutlich dummen fragen ABER jeder fängt mal dumm an
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d.H A kann die variante frei wählen, A muss den "zuviel gezahlten" betrag nicht an die Versicherung zurück erstatten?
richtig
pOtH hat folgendes geschrieben::
A kann die rechnung "einreichen" um die mwst zu erhalten, A muss aber keine rechnung einreichen?
rechnung einreichen -> mehrwertsteuer bekommen
keine rechnung einreichen -> keine mehrwertsteuer bekommen
wie mann will. die versicherung besteht nicht darauf. ganz im gegenteil, ist denen lieber wenn keine rechnung kommt, dann müssen die die mwst ja auch nicht zahlen.
pOtH hat folgendes geschrieben::
A hat anspruch auf einen mietwagen, dieses geld erhält er wenn er die reperaturrechnung u. die "mietwagenrechnung" einreicht?
der einfachkeithalber unterschreibt man beim mietwagenunternehmen eine abtretungserklärung. dann schickt die mietwagenfirma direkt die rechnung an die versicherung und rechnet mit dieser ab. hier sollte man aber darauf achten, daß man einen "normaltarif" (keinen unfall-ersatz-tarif o.ä.) annimmt, und daß das gemietete fahrzeug eine klasser kleiner ist, als das eigene.
eien abrechnung nach kostenvoranschlag ist für die mietwagenkosten nicht möglich. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 02.02.07, 12:28 Titel:
ALSO:.
A. war beim ortsansässigen lackierer, dieser bietet das spotrepair verfahren an, es kommt auf ~100€, die versicherung hat für das "gängige verfahren ~515€ veranschlagt".
na da hat A ja mal zum aller ersten mal was autos angeht ein + anstatt ein - "geschäft" gemacht.
trotzdem hat A keinen bock mehr auf den mist, nur laufereien u. scherereien. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
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