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Ausgleichszahlung § 89b

 
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karma
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.02.07, 09:56    Titel: Ausgleichszahlung § 89b Antworten mit Zitat

Hallo ,

eine Ausgleichszahlung nach §89b bezieht sich auf Neukunden.

Ein Handelsvertreter hat Kunden für Fa A geworben, eine neue Fa B hat die alte Fa A mit Kundenstamm gekauft hat und mit diesem Handelsvertreter einen neuen Vertrag geschlossen . Die Fa.B ist nicht Rechtsnachfolgerin der Fa.A
Sind die Kunden die während der Zeit bei Fa A gewonnen wurden dann immer noch die Neukunden des HV

Gruß
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karma
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.02.07, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hat keiner eine Meinung dazu, ist doch ein interessantes Thema?!
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NBG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 04.02.07, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

1. Ausgleichsansprüch bestünden m.E. nur gegenüber der Fa.A. Hier müsste der HV gegen A den Ausgleichsanspruch einklagen.
2. Weil Fa. B keine Rechtsnachfolgerin von A ist, besteht zwischen dem HV u. B ein völlig neues Vertragsverhältnis, so dass die vom HV für A gewonnenen Neukunden jetzt rechtlich zum Kundenstamm von B gehören.
NBG
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