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Herrmann noch neu hier
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 08.02.07, 17:24 Titel: Problem mit REchtschutz Versciherung |
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Herr A hat am 14.05.2004 eine RSV abgeschlossen Privat / Verkehrs / Berufs RSV.
das Finanzamt wirft Ihm Steuerhinterziehung vor Bescheid im Februar 2007 vom Finanzamt bekommen.Das Streitobject ist vom 20.06.2004.Die RSV will den Fall nicht abdecken da er in der Wartezeit liegt. ISt das so korrekt.
Das würde auch heißen wenn ich meine Frau verlasse die ich vor 10 Jahren geheiratet habe und jetzt das Problem mit gewissen Unterhaltszahlungen habe das die RSV sagt sie haben die Frau außerhalb des Versicherungsbeginns geheiratet wir übernehmen keine Kostendeckung ist das alles korrekt?? |
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Motz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2007 Beiträge: 350
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Verfasst am: 08.02.07, 20:00 Titel: |
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Hallo,
was den Streitfall mit dem Finanzamt betrifft ist m.E. die Aussage des RSV richtig.
Wenn Herr A einen Vorvertrag mit gleichen Risiken gehabt hätte, dann müsste die alte RSV eintreten.
was die Trennung von der Ehefrau betrifft würde ein Versagen des Versicherungsschutzes nur dann gegeben sein, wenn man vor 10 Jahren schon rechtliche Streitigkeitenin dieser Angelegenheit hatte |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 08.02.07, 20:47 Titel: Re: Problem mit REchtschutz Versciherung |
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Hallo,
das Problem der nicht erfüllten Wartezeit ist offensichtlich. Daher keine Deckung.
| Herrmann hat folgendes geschrieben:: | | Das würde auch heißen wenn ich meine Frau verlasse die ich vor 10 Jahren geheiratet habe und jetzt das Problem mit gewissen Unterhaltszahlungen habe das die RSV sagt sie haben die Frau außerhalb des Versicherungsbeginns geheiratet wir übernehmen keine Kostendeckung ist das alles korrekt?? |
das fiele unter Familienrecht.
IdR ist dort nur eine Beratung bei Änderung der Rechtslage versichert. Mal in der Police nachlesen.
Grundsätzlich muß das Schadenereignis in der versicherten Zeit eingetreten sein. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 09.02.07, 11:43 Titel: |
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| Motz hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
was den Streitfall mit dem Finanzamt betrifft ist m.E. die Aussage des RSV richtig.
Wenn Herr A einen Vorvertrag mit gleichen Risiken gehabt hätte, dann müsste die alte RSV eintreten.
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Anspruch gegen den Vorversicherer wäre höchstwahrscheinlich auch schon verjährt.
Verjährung aus damaligen Verträgen war in der Regel 2 Jahre ab Jahresende.
Also hier 31.12.2006
Zumeißt fällt allerdings bei damals bestandener Vorversicherung die Wartezeit weg.
Im übrigen ergibt sich das Schadensdatum in RS-Fällen, immer aus dem Zeitpunkt der ursächlich Handlung. _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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Herrmann noch neu hier
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 09.02.07, 12:40 Titel: Vielen Dank |
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Man sieht es wieder man sollte doch eine RSV mit dem Tag der Geburt abschließen damit man auch abegsichert ist . Mein Fazit wenn man eine Vericherung braucht zahlt SIe nicht wie jede andere auch egal ob RSV.
Gruß
Herrmann |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 09.02.07, 12:44 Titel: Re: Vielen Dank |
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| Herrmann hat folgendes geschrieben:: | Man sieht es wieder man sollte doch eine RSV mit dem Tag der Geburt abschließen damit man auch abegsichert ist . Mein Fazit wenn man eine Vericherung braucht zahlt SIe nicht wie jede andere auch egal ob RSV.
Gruß
Herrmann |
Das ist einfach das Risiko, bei einem Versicherungswechsel in dieser Sparte...
| Zitat: | | wenn man eine Versicherung braucht zahlt SIe nicht wie jede andere auch |
Stammtischparole!  _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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Motz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2007 Beiträge: 350
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Verfasst am: 09.02.07, 13:33 Titel: |
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Hallo Dookie82,
bezüglich ihrer Antworten auf Vorversicherung und Verjährung hier ein Auszug aus den ARB 2000. Ich gehe davon aus, dass sie für unseren Fall zutreffend sind:
gekürzt
§ 4 a Versichererwechsel
(1) Sofern im Versicherungsschein nichts anderes vereinbart ist, besteht in Abweichung von § 4 Abs. 3 und Abs.4 Anspruch auf Rechtsschutz, wenn Anspruch auf Rechtsschutz später als drei Jahre nach Ende der Vertragslaufzeit eines Vorversicherers gegenüber dem Versicherer
geltend gemacht wird; allerdings nur dann, wenn der Versicherungsnehmer die Meldung beim Vorversicherer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt hat und bezüglich des betroffenen Risikos lückenloser Versicherungsschutz besteht;
c) im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e) die tatsächlichen oder behaupteten Voraussetzungen für die der Angelegenheit zu Grunde liegende Steuer- oder Abgabefestsetzung während der Laufzeit eines Vorversicherers eingetreten sind oder eingetreten sein sollen und der Verstoß gem. § 4 Abs. 1 c) erst
während der Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrages eintritt; allerdings nur dann, wenn bezüglich des betroffenen Risikos lückenloser Versicherungsschutz besteht.
Für mich ist dieses Thema abgeschlossen. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 09.02.07, 13:41 Titel: Re: Vielen Dank |
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| Herrmann hat folgendes geschrieben:: | | Man sieht es wieder man sollte doch eine RSV mit dem Tag der Geburt abschließen damit man auch abegsichert ist. |
Und was ist, wenn dann ein Rechtsstreit zum Thema Arzthaftung wegen eines ärztlichen Kunstfehlers im Zusammenhang mit der Geburt ansteht? Pech gehabt. Fällt in die Wartezeit.  |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 09.02.07, 13:47 Titel: |
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| Motz hat folgendes geschrieben:: | Hallo Dookie82,
bezüglich ihrer Antworten auf Vorversicherung und Verjährung hier ein Auszug aus den ARB 2000. Ich gehe davon aus, dass sie für unseren Fall zutreffend sind:
gekürzt
§ 4 a Versichererwechsel
(1) Sofern im Versicherungsschein nichts anderes vereinbart ist, besteht in Abweichung von § 4 Abs. 3 und Abs.4 Anspruch auf Rechtsschutz, wenn Anspruch auf Rechtsschutz später als drei Jahre nach Ende der Vertragslaufzeit eines Vorversicherers gegenüber dem Versicherer
geltend gemacht wird; allerdings nur dann, wenn der Versicherungsnehmer die Meldung beim Vorversicherer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt hat und bezüglich des betroffenen Risikos lückenloser Versicherungsschutz besteht;
c) im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e) die tatsächlichen oder behaupteten Voraussetzungen für die der Angelegenheit zu Grunde liegende Steuer- oder Abgabefestsetzung während der Laufzeit eines Vorversicherers eingetreten sind oder eingetreten sein sollen und der Verstoß gem. § 4 Abs. 1 c) erst
während der Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrages eintritt; allerdings nur dann, wenn bezüglich des betroffenen Risikos lückenloser Versicherungsschutz besteht.
Für mich ist dieses Thema abgeschlossen. |
Wo haben Sie denn DIE ARB 2000 her? Unter § 4 a) Versichererwechsel
Bei mir steht da was anderes...
Aber 3 Jahre nach ARB 2000 kann gut sein, das wurde mal von 2 auf 3 verlängert. Genaues Jahr weiß ich allerdings nicht...
Wäre eben zu klären, welche ARB dem Altvertrag zu Grunde lagen, um dann die benannte Frist zu überpfüfen. _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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