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Hallo,...
hoffe das ich hier richtig bin.
also, da x seit 4 monate Arbeitlos ist, kann Sie seine Raten(590.-) seit letzte monat von der Privatkredit nicht zurückzahlen.
Da x Kredit auch nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert ist X in der Swierigkeit.
X hat 2 Unterhaltspflichtige Kinder und muss auch noch Miete und Nebenkosten zahlen, bleibt ihn endefekt nicht viel übrig.
kann x es einfach weigern die Raten zuzahlen? und was sind die nachfolgen wenn x es nicht zahlt?
kann x es einfach weigern die Raten zuzahlen? und was sind die nachfolgen wenn x es nicht zahlt?
Dann wird es richtig teuer.
Besser: Man sollte mit dem Kreditgeber reden, ob man die Raten nicht kleiner machen kann. Vielleicht auch zu einer Schuldnerberatung gehen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Banken sind es gewohnt, mit diesem Problem umzugehen. Es gibt im Prinzip 3 Möglichkeiten:
1) Die Arbeitslosigkeit ist nur vorübergehend. Dann mit der Bank verhandeln, dass die Raten einige Monate ausgesetzt (und hinten dran gehängt) werden.
2) Die Arbeitslosigkeit kann länger dauern, durch Verringerung der eigenen Ausgaben ist es aber möglich einen Teil der Raten (zumindest die Zinsen) zu zahlen. Dann mit der Bank verhandeln, dass die Raten einige zeit verringert (und hinten dran gehängt) werden.
3) Beides ist nicht möglich. Dann wird die Bank den Kredit kündigen und die Forderung titulieren. Dies verursacht weitere Kosten (und eine schlechte Schufa)
vielen dank für Tipps die dargestellt worden aber das 3. Punkt.
können sie esmir bitte etwas besser erklären? das mit der Schufa ist es mir schon klar,..aber das mir Forderungen titulieren habe nicht ganz verstanden.
vielen dank für Tipps die dargestellt worden aber das 3. Punkt.
können sie esmir bitte etwas besser erklären? das mit der Schufa ist es mir schon klar,..aber das mir Forderungen titulieren habe nicht ganz verstanden.
danke
Die Bank wird sich einen Vollstreckungstitel besorgen....
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 15.02.07, 22:51 Titel:
Einfach ausgedrückt:
Wenn man nicht mehr bezahlen kann, beantragt die Bank bei einem Mahngericht, dass die Restsumme des Kredits vollstreckt wird. Der Bankkunde bekommt dann einen Mahnbescheid.
Hiergegen kann er Widerspruch einlegen, das sollte man aber nur machen, wenn die Forderung bestritten wird.
Legt man keinen Widerspruch ein, erhält man nach ein paar Wochen einen Vollstreckungsbescheid vom Gericht. Die Bank bekommt hiervon auch ein Exemplar.
Mit diesem Vollstreckungsbescheid wendet sich die Bank dann an einen Gerichtsvollzieher, der dann bei dem Schuldner eine Pfändung (z.B. Auto, Wertsachen oder Bargeld) durchführt.
Punkt 1 oder 2 wäre für den Schuldner auf jeden Fall besser. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Der Schuldner ist eine arme Sau
hat nur eine alte Auto die vielleicht 1000€ Wert hat, ansonsten nichts zum pfänden, aber gar nichts ausser seine elektrische Geräte die für eine Haushalt nötig ist.
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