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recht.de :: Thema anzeigen - Eidesstattliche Versicherung. Bis wann muss sie vorliegen?
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Eidesstattliche Versicherung. Bis wann muss sie vorliegen?

 
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Dunja
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Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 734

BeitragVerfasst am: 20.02.07, 12:09    Titel: Eidesstattliche Versicherung. Bis wann muss sie vorliegen? Antworten mit Zitat

Bis wann muss in einem einstweiligen Verfahren eine eidesstattliche Versicherung vorliegen um Berücksichtigung zu finden?

Beispiel: A leitet gegen B ein einstweiliges Verfahren ein und legt zur Glaubhaftmachung eine eidesstattliche Versicherung bei. Das Gericht terminiert dennoch. Kann der B nach dem Termin, aber vor dem Verkündungstermin, noch eine eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung seiner Angaben einreichen?
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 20.02.07, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Gericht terminiert dennoch


Ist wohl nicht der Auffassung das es eilig ist.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Dunja
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 734

BeitragVerfasst am: 20.02.07, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Dann wäre eine eidesstattliche Versicherung des B nach dem Termin also überflüssig?
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