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Frage zu §173 StGB

 
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Elfenstaub
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 16:41    Titel: Frage zu §173 StGB Antworten mit Zitat

Hi,

ich möchte hier mal eine Frage zu §173 StGB stellen. Dieser stellt bekanntlich den Beischlaf zwischen Verwandten unter Strafe und soweit ich einem Artikel der Wikipedia entnehmen konnte nur dem vaginalen Beischlaf. Doch wie sieht das bei gleichgeschlechtlichen Verwandten aus?

Nehmen wir mal eine fiktive Geschichte als Beispiel: A und B sind Schwestern und beide schon über 18 Jahre alt. Die Kindheit und Jugendzeit verlief völlig normal und beide hatten schon mehrere Beziehungen zu Männern. Nach einer langen Party landen A und B ziemlich betrunken im Bett und es kommt hierbei auch zum Sex. Es geschah freiwillig und ohne jeglichen Zwang. Die beiden fanden es auch schön und beschlossen dies öfters zu tun.

Soweit die fiktive Geschichte. Wie könnte man das was A und B getan haben nun einordnen? Ich persönlich halte den sexuellen Kontakt unter Frauen nicht für Geschlechtsverkehr wie ihn sich der §173 StGB vorstellt. Die Beziehung zwischen A und B mag ja moralisch nicht gerade so in Ordnung sein, doch machen die beiden sich nun nach dem Gesetz strafbar oder nicht?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.02.07, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

nein
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Elfenstaub
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort Herr Exrichter! Sehr glücklich
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