Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 23.02.07, 16:41 Titel: Frage zu §173 StGB
Hi,
ich möchte hier mal eine Frage zu §173 StGB stellen. Dieser stellt bekanntlich den Beischlaf zwischen Verwandten unter Strafe und soweit ich einem Artikel der Wikipedia entnehmen konnte nur dem vaginalen Beischlaf. Doch wie sieht das bei gleichgeschlechtlichen Verwandten aus?
Nehmen wir mal eine fiktive Geschichte als Beispiel: A und B sind Schwestern und beide schon über 18 Jahre alt. Die Kindheit und Jugendzeit verlief völlig normal und beide hatten schon mehrere Beziehungen zu Männern. Nach einer langen Party landen A und B ziemlich betrunken im Bett und es kommt hierbei auch zum Sex. Es geschah freiwillig und ohne jeglichen Zwang. Die beiden fanden es auch schön und beschlossen dies öfters zu tun.
Soweit die fiktive Geschichte. Wie könnte man das was A und B getan haben nun einordnen? Ich persönlich halte den sexuellen Kontakt unter Frauen nicht für Geschlechtsverkehr wie ihn sich der §173 StGB vorstellt. Die Beziehung zwischen A und B mag ja moralisch nicht gerade so in Ordnung sein, doch machen die beiden sich nun nach dem Gesetz strafbar oder nicht?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.