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Verfasst am: 23.02.07, 20:08 Titel: Veröffentlichung von Urteilen
Ist es möglich, Einsicht in jedes Urteil zu erhalten oder werden vereinzelt Urteile nicht zur Veröffentlichung freigegeben ?
Ich hab da gerade im internet gelesen, dass ein Urteil noch nicht freigegeben (?) sei, in dem einem Kläger gegen seinen Arbeitgeber Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen worden ist.
Danke.
wenn man "Einsicht" in jedes Urteil hat, kann man dann auch Klageschriften und Erwiderungen dagegen veröffentlichen, wenn man selbst davon betroffen ist? Die Namen und Orte sollte man selbstverständlich raus löschen.
Gibt´s da Seiten im Netz wo sowas zu lesen ist? Würd mir bei meiner Weiterbildung zum Betriebswirt sicherlich ab und zu helfen.
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