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Veröffentlichung von Urteilen

 
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Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 20:08    Titel: Veröffentlichung von Urteilen Antworten mit Zitat

Ist es möglich, Einsicht in jedes Urteil zu erhalten oder werden vereinzelt Urteile nicht zur Veröffentlichung freigegeben ?
Ich hab da gerade im internet gelesen, dass ein Urteil noch nicht freigegeben (?) sei, in dem einem Kläger gegen seinen Arbeitgeber Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen worden ist.
Danke.
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Julius
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keine geheimen Urteile. Man erhält anonymisierte Abschriften, wenn man die Schreibgebühren zu zahlen bereit ist.

Vielleicht ist das Urteil schon verkündet, aber die Begründung noch nicht geschrieben.
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JörgSteudle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2004
Beiträge: 32
Wohnort: Schwaikheim B-W

BeitragVerfasst am: 04.03.07, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man "Einsicht" in jedes Urteil hat, kann man dann auch Klageschriften und Erwiderungen dagegen veröffentlichen, wenn man selbst davon betroffen ist? Die Namen und Orte sollte man selbstverständlich raus löschen.

Gibt´s da Seiten im Netz wo sowas zu lesen ist? Würd mir bei meiner Weiterbildung zum Betriebswirt sicherlich ab und zu helfen.

Danke für Eure Antworten.

Gruß Jörg Steudle
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