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Soziales Projekt

 
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Hühnermax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 10:06    Titel: Soziales Projekt Antworten mit Zitat

Sehr geehrtes Forum,
gemäß dem Fall die Personen A+B möchten im Zuge einer Spendenaktion für z.B. ein soziales Projekt eine Spendenbox in einem öffentlichen Gebäude aufstellen. Dazu würde man dann ein Werbeplakat( also Werbefläche) für die Aktion nutzen. Müßten dann A+B irgendwelche rechtlichen Bestimmung in Sachen der eigenen Werbung einhalten?

Gruß Hühnermax


Zuletzt bearbeitet von Hühnermax am 27.02.07, 11:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.02.07, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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Hühnermax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß hier wirklich niemand wo man eine solche Information bekommen kann. Ist echt für eine gute Sache und 64 Augenpaare von glücklichen kleinen A und B würden es danken. Lachen


Gruß
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gargamel111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 17:14    Titel: Sammeln Antworten mit Zitat

... dürfen Sie eigentlich für alles. Sogar dafür, die eigenen Tasche zu füllen. Sie müssen es nur deutlich sagen, für welche Zwecke die Gelder verwendet werden. Also, das Werbeplakat ist die kleinste Sache.
Ob so eine "Sammlung" generell einer Genehmigung bedarf, kann ich nicht sagen. Vielleicht weiß das hier jemand, oder bei der Gemeinde anrufen.
Ansonsten muss natürlich der Eigentümer des Geländes/Gebäudes um Genehmigung gefragt werden.
_________________
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

@ Hühnermax

Die örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) wird in dieser Frage sicher weiter helfen. Winken Eventuell gibt es in dem Bundesland auch ein 'Sammlungsgesetz' (siehe als Beispiel Potsdam, aber NRW hob Sammlungsgesetz auf).

Ich verschieb den Thread mal ins Verwaltungsrecht, da kommen bestimmt mehr antworten. Winken
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Hühnermax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 09:21    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten, ich werde jetzt mal auf dem Ordnungsamt nachfragen. Entweder die erteilen-wenn nötig- so eine Genehmigung oder aber sie wissen, wo man es machen muss.

Danke
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