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Verfasst am: 27.02.07, 10:06 Titel: Soziales Projekt
Sehr geehrtes Forum,
gemäß dem Fall die Personen A+B möchten im Zuge einer Spendenaktion für z.B. ein soziales Projekt eine Spendenbox in einem öffentlichen Gebäude aufstellen. Dazu würde man dann ein Werbeplakat( also Werbefläche) für die Aktion nutzen. Müßten dann A+B irgendwelche rechtlichen Bestimmung in Sachen der eigenen Werbung einhalten?
Gruß Hühnermax
Zuletzt bearbeitet von Hühnermax am 27.02.07, 11:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
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Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
Weiß hier wirklich niemand wo man eine solche Information bekommen kann. Ist echt für eine gute Sache und 64 Augenpaare von glücklichen kleinen A und B würden es danken.
... dürfen Sie eigentlich für alles. Sogar dafür, die eigenen Tasche zu füllen. Sie müssen es nur deutlich sagen, für welche Zwecke die Gelder verwendet werden. Also, das Werbeplakat ist die kleinste Sache.
Ob so eine "Sammlung" generell einer Genehmigung bedarf, kann ich nicht sagen. Vielleicht weiß das hier jemand, oder bei der Gemeinde anrufen.
Ansonsten muss natürlich der Eigentümer des Geländes/Gebäudes um Genehmigung gefragt werden. _________________ Feed Ally McBeal!
Die örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) wird in dieser Frage sicher weiter helfen. Eventuell gibt es in dem Bundesland auch ein 'Sammlungsgesetz'(siehe als Beispiel Potsdam, aber NRW hob Sammlungsgesetz auf).
Ich verschieb den Thread mal ins Verwaltungsrecht, da kommen bestimmt mehr antworten.
Danke für die Antworten, ich werde jetzt mal auf dem Ordnungsamt nachfragen. Entweder die erteilen-wenn nötig- so eine Genehmigung oder aber sie wissen, wo man es machen muss.
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