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Mitwirkungspflicht, Deutsche Bahn?

 
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 26.02.07, 12:46    Titel: Mitwirkungspflicht, Deutsche Bahn? Antworten mit Zitat

A wohnhaft in Kiel verklagt B wohnhaft in München.
Streitwert: 27 Euro.
A beantragt mündl. Verhandlung.

Zuständiges Gericht Kiel.

B fährt mit Anwalt und seinem Auto nach Kiel.
B gewinnt Prozess.
B stellt Kostenfestsetzungsantrag. Über 800 Euro.


A sagt, die Zugfahrt, selbst ein Flug, wäre billiger.

Frage:
Ist die deutsche Bahn zum Beispiel verpflichtet, mitzuteilen, welche Kosten entstanden wären, wenn mit der Bahn nach Kiel zum Zeitpunkt der Verhandlung gefahren werden würde oder besteht keine Mitwirkungspflicht?
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 26.02.07, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Ist die deutsche Bahn zum Beispiel verpflichtet, mitzuteilen, welche Kosten entstanden wären, wenn mit der Bahn nach Kiel zum Zeitpunkt der Verhandlung gefahren werden würde oder besteht keine Mitwirkungspflicht?

Nein aber Hafas kann man sich im db-net runterladen oder am Schalter (ich glaube 5 Euronen waren es) kaufen...
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 26.02.07, 17:14    Titel: Re: Mitwirkungspflicht, Deutsche Bahn? Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
Ist die deutsche Bahn zum Beispiel verpflichtet, mitzuteilen, welche Kosten entstanden wären, wenn mit der Bahn nach Kiel zum Zeitpunkt der Verhandlung gefahren werden würde oder besteht keine Mitwirkungspflicht?
Es gibt da eine Internetseite, da kann man das Problem ganz einfach unter Mitwirkung der Bahn lösen... Mit den Augen rollen
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Diese Frage stellt sich m.E. überhaupt nicht. Bei dem genannten Gegenstandswert hätte das Gericht doch ohnehin das schriftliche Vorverfahren angeordnet.


§495a ZPO.
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 15:17    Titel: Re: Mitwirkungspflicht, Deutsche Bahn? Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
kuaja hat folgendes geschrieben::
Ist die deutsche Bahn zum Beispiel verpflichtet, mitzuteilen, welche Kosten entstanden wären, wenn mit der Bahn nach Kiel zum Zeitpunkt der Verhandlung gefahren werden würde oder besteht keine Mitwirkungspflicht?
Es gibt da eine Internetseite, da kann man das Problem ganz einfach unter Mitwirkung der Bahn lösen... Mit den Augen rollen


Ach, ganz vergessen:
Die Bahn verändert ihre Preise ja nie. Tut mir Leid, dass ich gefragt habe.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 16:15    Titel: Re: Mitwirkungspflicht, Deutsche Bahn? Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
Biber hat folgendes geschrieben::
kuaja hat folgendes geschrieben::
Ist die deutsche Bahn zum Beispiel verpflichtet, mitzuteilen, welche Kosten entstanden wären, wenn mit der Bahn nach Kiel zum Zeitpunkt der Verhandlung gefahren werden würde oder besteht keine Mitwirkungspflicht?
Es gibt da eine Internetseite, da kann man das Problem ganz einfach unter Mitwirkung der Bahn lösen... Mit den Augen rollen


Ach, ganz vergessen:
Die Bahn verändert ihre Preise ja nie. Tut mir Leid, dass ich gefragt habe.


Deswegen sagt ich ja.. Hafas besorgen, da kann man sich noch Preise und Fahrpläne von Anno weiß ich was angucken...
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 28.02.07, 08:21    Titel: Re: Mitwirkungspflicht, Deutsche Bahn? Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
Ach, ganz vergessen:
Die Bahn verändert ihre Preise ja nie. Tut mir Leid, dass ich gefragt habe.
Ach kuaja, nun schmollen Sie doch nicht gleich. Wenn Sie vollständige Informationen gegeben hätten ('Kostenfestsetzungsantrag und Widerspruch von A lagen zeitlich so weit auseinander, daß die Bahn inzwischen den Preis erhöht hat...'), wäre ich sicherlich nicht auf die Idee gekommen, eine Antwort mit 'gesundem Menschenverstand' zu schreiben. Auf den Arm nehmen

Obwohl: doch, selbst dann. Allerdings hätte ich das Problem dann durch ein Telefongespräch geklärt. Winken
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