Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.02.07, 12:46 Titel: Mitwirkungspflicht, Deutsche Bahn?
A wohnhaft in Kiel verklagt B wohnhaft in München.
Streitwert: 27 Euro.
A beantragt mündl. Verhandlung.
Zuständiges Gericht Kiel.
B fährt mit Anwalt und seinem Auto nach Kiel.
B gewinnt Prozess.
B stellt Kostenfestsetzungsantrag. Über 800 Euro.
A sagt, die Zugfahrt, selbst ein Flug, wäre billiger.
Frage:
Ist die deutsche Bahn zum Beispiel verpflichtet, mitzuteilen, welche Kosten entstanden wären, wenn mit der Bahn nach Kiel zum Zeitpunkt der Verhandlung gefahren werden würde oder besteht keine Mitwirkungspflicht? _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 26.02.07, 13:11 Titel:
Zitat:
Ist die deutsche Bahn zum Beispiel verpflichtet, mitzuteilen, welche Kosten entstanden wären, wenn mit der Bahn nach Kiel zum Zeitpunkt der Verhandlung gefahren werden würde oder besteht keine Mitwirkungspflicht?
Nein aber Hafas kann man sich im db-net runterladen oder am Schalter (ich glaube 5 Euronen waren es) kaufen... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 26.02.07, 17:14 Titel: Re: Mitwirkungspflicht, Deutsche Bahn?
kuaja hat folgendes geschrieben::
Ist die deutsche Bahn zum Beispiel verpflichtet, mitzuteilen, welche Kosten entstanden wären, wenn mit der Bahn nach Kiel zum Zeitpunkt der Verhandlung gefahren werden würde oder besteht keine Mitwirkungspflicht?
Es gibt da eine Internetseite, da kann man das Problem ganz einfach unter Mitwirkung der Bahn lösen... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Diese Frage stellt sich m.E. überhaupt nicht. Bei dem genannten Gegenstandswert hätte das Gericht doch ohnehin das schriftliche Vorverfahren angeordnet.
§495a ZPO. _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Verfasst am: 27.02.07, 15:17 Titel: Re: Mitwirkungspflicht, Deutsche Bahn?
Biber hat folgendes geschrieben::
kuaja hat folgendes geschrieben::
Ist die deutsche Bahn zum Beispiel verpflichtet, mitzuteilen, welche Kosten entstanden wären, wenn mit der Bahn nach Kiel zum Zeitpunkt der Verhandlung gefahren werden würde oder besteht keine Mitwirkungspflicht?
Es gibt da eine Internetseite, da kann man das Problem ganz einfach unter Mitwirkung der Bahn lösen...
Ach, ganz vergessen:
Die Bahn verändert ihre Preise ja nie. Tut mir Leid, dass ich gefragt habe. _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 27.02.07, 16:15 Titel: Re: Mitwirkungspflicht, Deutsche Bahn?
kuaja hat folgendes geschrieben::
Biber hat folgendes geschrieben::
kuaja hat folgendes geschrieben::
Ist die deutsche Bahn zum Beispiel verpflichtet, mitzuteilen, welche Kosten entstanden wären, wenn mit der Bahn nach Kiel zum Zeitpunkt der Verhandlung gefahren werden würde oder besteht keine Mitwirkungspflicht?
Es gibt da eine Internetseite, da kann man das Problem ganz einfach unter Mitwirkung der Bahn lösen...
Ach, ganz vergessen:
Die Bahn verändert ihre Preise ja nie. Tut mir Leid, dass ich gefragt habe.
Deswegen sagt ich ja.. Hafas besorgen, da kann man sich noch Preise und Fahrpläne von Anno weiß ich was angucken... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 28.02.07, 08:21 Titel: Re: Mitwirkungspflicht, Deutsche Bahn?
kuaja hat folgendes geschrieben::
Ach, ganz vergessen:
Die Bahn verändert ihre Preise ja nie. Tut mir Leid, dass ich gefragt habe.
Ach kuaja, nun schmollen Sie doch nicht gleich. Wenn Sie vollständige Informationen gegeben hätten ('Kostenfestsetzungsantrag und Widerspruch von A lagen zeitlich so weit auseinander, daß die Bahn inzwischen den Preis erhöht hat...'), wäre ich sicherlich nicht auf die Idee gekommen, eine Antwort mit 'gesundem Menschenverstand' zu schreiben.
Obwohl: doch, selbst dann. Allerdings hätte ich das Problem dann durch ein Telefongespräch geklärt. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.