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Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 28.02.07, 21:28 Titel:
Nö,
eigentlich nicht, außer den normalen Gebühren für die einzelnen Buchungsposten im Rahmen der Kontoführung.
Ich kann mich jedoch dunkel erinnern, dass bei Bezahlungen mittels Unterschrift im Einzelhandel (also EC-Terminal) tatsächlich eine Gebühr von 0,15% gemessen am Zahlbetrag erhoben wurde.
Das ist aber schon 10 Jahre her, ob das immer noch Gültigkeit hat.....? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Wenn es via POS also Point-of-Sale (also das wo man an der Kasse seine Karte reinsteckt) geht dann sind es in der Regel: 0,3 % vom Umsatz ab er in jedem Fall mindestens 0,08 Euro. Wenn man Dienstleistungsbetrieb ist (z.B. Telekommunikationsunternehmen, Vermieter, Internetprovider usw.) und von seinen Kunden mit Ermächtigung normal via Lastschrift einzieht nur die Kosten der Bank, ich zahle da pro Lastschrift 6 Cent.
Richtig teuer wirds nur wenn jemand per Lastschrift zahlt und das Konto nicht gedeckt ist, dann zahlt derjenige der die Lastschrift gezogen hat (also der Anbieter/Dienstleister) gerne mal Beträge jenseit der 8 EUR, aber dies nur am Rand.
Wenn es via POS also Point-of-Sale (also das wo man an der Kasse seine Karte reinsteckt) geht dann sind es in der Regel: 0,3 % vom Umsatz ab er in jedem Fall mindestens 0,08 Euro
es sind mindestens 0,3% vom Umsatz, einige Terminalanbieter/Netzwerkbetreiber nehmen auch mehr.
Ich kenn keine Bank, die für Einzugsermächtigungen einen prozentualen Preis belasten. Allerdings kenn ich einige Banken, die bei LS mit Abbuchungsauftrag Gebühren für die Überwachung des Abbuchungsauftrags nehmen.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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