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Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung

 
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normanescio
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 03.03.07, 21:43    Titel: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung Antworten mit Zitat

Wenn man auf einen Antrag hin eine ablehnende Antwort der Behörde ohne Rechtsbehelfsbelehrung erthält, kann man diese einfordern?
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MUNGA
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 431
Wohnort: Amtszimmer

BeitragVerfasst am: 04.03.07, 10:35    Titel: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung Antworten mit Zitat

nun muss ja nicht unbedingt jede Frage und jede Antwort einer Behörde ein Verwaltungsakt sein. Damit ist eine Rechtsbehelfsbelehrung auch nicht unbedingt zwingend erforderlich.

Fehlt in einem VA die Rechtsbehelfsbelehrung, ist meines Wissens ein Widerspruch binnen Jahresfrist möglich!
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 04.03.07, 11:25    Titel: Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung Antworten mit Zitat

MUNGA hat folgendes geschrieben::


Fehlt in einem VA die Rechtsbehelfsbelehrung, ist meines Wissens ein Widerspruch binnen Jahresfrist möglich!


So ist es, § 58 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung.
_________________
Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
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AndreasDU
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 13.03.07, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

[/quote]Wenn man auf einen Antrag hin...
Zitat:


Anträge zielen in der Regel auf Erteilung eines Verwaltungsaktes ab, so das diesen eine RBB beigefügt sein muss. Ist dem nicht so kann man sich wie richtig gesagt ein ganzes Jahr Zeit lassen die Sache nochmals in Ruhe zu prüfen um dann ggfs. Widerspruch einzulegen.

_________________
Andreas
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Anwärter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 30.04.07, 06:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wobei auch hier auf § 59 VwGO zu verweisen ist, wonach eine Bundesbehörde eine Rechtsbehelfsbelehrung beifügen muss.

Mfg Anwärter
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 30.04.07, 08:12    Titel: Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung Antworten mit Zitat

normanescio hat folgendes geschrieben::
... Antrag hin eine ablehnende Antwort der Behörde ohne Rechtsbehelfsbelehrung erthält, ...
Um was für einen Antrag geht es in dem fiktiven Fall? - Sozialleistungen? - Erteilung einer Genehmigung für ... ? - usw.

Teilweise bestehen bereichsspezifische Regelungen.
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Blaise
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 30.04.07, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Anwärter hat folgendes geschrieben::
wobei auch hier auf § 59 VwGO zu verweisen ist, wonach eine Bundesbehörde eine Rechtsbehelfsbelehrung beifügen muss.


wenn man den genau bestimmen kann, ob es sich bei

Zitat:
ablehnende Antwort der Behörde


um einen VA handelt, ist das natürlich richtig.

Es soll trotzdem vorkommen, dass (Bundes-)Behörden VA'e ohne Rechtsbehelf erlassen. Auf den Arm nehmen

Natürlich ist der Hinweis auf § 59 VwGO richtig!
_________________
Blaise


Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
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Anwärter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 30.04.07, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Leuten ist es oft gar nicht bewusst, dass es sich um einen Verwaltungsakt handelt, weil es muss nicht wie ein klassischer Bescheid aussehen.

Die hoheitliche Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, das Regeln eines Einzelfalls und das "Schreiben" muss mit Wollen und Wissen den behördeninternen Bereich verlassen und schon hat man z. B. laut Art. 35 Satz 1 BayVwVfG einen VA.

Mfg Anwärter
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