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normanescio FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 82
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Verfasst am: 03.03.07, 21:43 Titel: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung |
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Wenn man auf einen Antrag hin eine ablehnende Antwort der Behörde ohne Rechtsbehelfsbelehrung erthält, kann man diese einfordern? |
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MUNGA FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 431 Wohnort: Amtszimmer
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Verfasst am: 04.03.07, 10:35 Titel: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung |
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nun muss ja nicht unbedingt jede Frage und jede Antwort einer Behörde ein Verwaltungsakt sein. Damit ist eine Rechtsbehelfsbelehrung auch nicht unbedingt zwingend erforderlich.
Fehlt in einem VA die Rechtsbehelfsbelehrung, ist meines Wissens ein Widerspruch binnen Jahresfrist möglich! |
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Erich Bauer FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 624 Wohnort: Darmstadt
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Verfasst am: 04.03.07, 11:25 Titel: Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung |
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MUNGA hat folgendes geschrieben:: |
Fehlt in einem VA die Rechtsbehelfsbelehrung, ist meines Wissens ein Widerspruch binnen Jahresfrist möglich! |
So ist es, § 58 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung. _________________ Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/ |
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AndreasDU FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.02.2006 Beiträge: 71
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Verfasst am: 13.03.07, 11:53 Titel: |
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[/quote]Wenn man auf einen Antrag hin... Zitat: |
Anträge zielen in der Regel auf Erteilung eines Verwaltungsaktes ab, so das diesen eine RBB beigefügt sein muss. Ist dem nicht so kann man sich wie richtig gesagt ein ganzes Jahr Zeit lassen die Sache nochmals in Ruhe zu prüfen um dann ggfs. Widerspruch einzulegen. |
_________________ Andreas |
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Anwärter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 156
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Verfasst am: 30.04.07, 06:01 Titel: |
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Hallo,
wobei auch hier auf § 59 VwGO zu verweisen ist, wonach eine Bundesbehörde eine Rechtsbehelfsbelehrung beifügen muss.
Mfg Anwärter |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 30.04.07, 08:12 Titel: Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung |
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normanescio hat folgendes geschrieben:: | ... Antrag hin eine ablehnende Antwort der Behörde ohne Rechtsbehelfsbelehrung erthält, ... | Um was für einen Antrag geht es in dem fiktiven Fall? - Sozialleistungen? - Erteilung einer Genehmigung für ... ? - usw.
Teilweise bestehen bereichsspezifische Regelungen. |
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Blaise FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.02.2005 Beiträge: 275
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Verfasst am: 30.04.07, 09:54 Titel: |
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Hallo,
Anwärter hat folgendes geschrieben:: | wobei auch hier auf § 59 VwGO zu verweisen ist, wonach eine Bundesbehörde eine Rechtsbehelfsbelehrung beifügen muss. |
wenn man den genau bestimmen kann, ob es sich bei
Zitat: | ablehnende Antwort der Behörde |
um einen VA handelt, ist das natürlich richtig.
Es soll trotzdem vorkommen, dass (Bundes-)Behörden VA'e ohne Rechtsbehelf erlassen.
Natürlich ist der Hinweis auf § 59 VwGO richtig! _________________ Blaise
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain) |
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Anwärter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 156
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Verfasst am: 30.04.07, 14:38 Titel: |
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Vielen Leuten ist es oft gar nicht bewusst, dass es sich um einen Verwaltungsakt handelt, weil es muss nicht wie ein klassischer Bescheid aussehen.
Die hoheitliche Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, das Regeln eines Einzelfalls und das "Schreiben" muss mit Wollen und Wissen den behördeninternen Bereich verlassen und schon hat man z. B. laut Art. 35 Satz 1 BayVwVfG einen VA.
Mfg Anwärter |
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