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rechtsfrage55 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.11.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 02.03.07, 15:04 Titel: Unfall bei einem Selbsverteidigungskurs?! |
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Folgender Fall:
Zwei Personen (U und E) nehmen an einem Selbstverteidigungskurs teil. Er wurde vom Arbeitgeber organisiert. Dieser brachte den Vertrag mit K zustande. U und E waren Teilnehmerinnen. Der Kurs war nicht verpflichtend!
Hierbei gibt es eine Übung, bei der sich Partner zusammenfinden, die sich gegenseitig stoßen und hinfallen. E stößt U wie vom Kursteiler K verlangt auf die Brust. Hierbei fällt U unglücklich und verletzt sich, sodass U mehrere Monate arbeitsunfähig ist. Der Schadensersatz/Schmerzensgeld beträgt ca. 7500 €. E hat nicht außergewöhlich fest gestoßen. Kann man E trotzdem haftbar machen? Oder hätte Kursleiter K für bessere Sicherheitsvorkehrungen sorgen sollen (es wurden keine Matten ausgelegt und keine Protektoren angelegt).
Es liegt nun allerdings eine Streitverkündigung gegen E vor. Wie soll E reagieren?
Zuletzt bearbeitet von rechtsfrage55 am 11.03.07, 14:01, insgesamt 3-mal bearbeitet |
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zur Wieden FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 761
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Verfasst am: 03.03.07, 20:14 Titel: |
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Hallo,
der Beitrag wäre sicherlich besser in einem anderen Forum vorgestellt worden.
Mal "aus dem Bauch heraus" ein Antwortversuch:
Es wäre durchaus die Frage zu stellen, welche kampf-/sportlichen Vorerfahrungen von den Teilnehmern für diesen Kurs vorausgesetzt worden waren. Hier beginnt die Verantwortlichkeit des Trainers in jedem Falle.
Allerdings erscheint es doch schon sehr ungewöhnlich, daß hier Stürze bzw. Fallen auf den Rücken ohne Matten geübt wurde. Derartige Trainingsmethoden sind nicht einmal in Kampfsportarten beim Trainieren von Fallübungen für höhere Graduierungen üblich!
Bei der Frage nach der Haftung, wäre es evtl. hilfreich, Einsicht in die Anmeldeformulare zu werfen, ob dort ein Haftungsausschluß erklärt worden war.
Sollte dieser Kursus verpflichtend vom Arbeitgeber vorgeschrieben worden sein und dieser hat die Anmeldung vorgenommen, wären möglicherweise auch Ansprüche gegen den AG zu richten.
MfG
zW |
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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 04.03.07, 23:33 Titel: |
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Zitat: | der Beitrag wäre sicherlich besser in einem anderen Forum vorgestellt worden. |
Sehe ich genauso, der Fall hat ja nicht das Geringste mit Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu tun.
Hier ist es wohl nicht anders als sonst bei Sportverletzungen. Es besteht nunmal ein Restrisiko und die Teilnehmer willigen ein, sich diesem Risiko auszusetzen. Deshalb kann man in der Regel den Sportpartner auch nicht haftbar machen.
Und den Trainer? Dem müsste man schon vorwerfen, dass er ein Risiko hätte erkennen müssen, dass die Teilnehmer aufgrund ihrer geringeren Erfahrung nicht hätten sehen können.
Ich würde dann vielleicht noch an den Arbeitgeber denken... |
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zur Wieden FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 761
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Verfasst am: 05.03.07, 17:32 Titel: |
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@Cicero
Zitat: | Sehe ich genauso, der Fall hat ja nicht das Geringste mit Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu tun. |
Dieser Beitrag war zuvor im Forum "Zivilrecht" eingestellt worden. Daraufhin erfolgte meine Anregung, daß dieser Fall in einem anderen Forum vielleicht besser aufgehoben wäre zwecks fachlich fundierter Beantwortung.
Na ja, irren ist eben menschlich.  |
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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 05.03.07, 19:09 Titel: |
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dann will ich mal nichts gesagt haben und bitte untertänigst um Entschuldigung, hätte es mir schließlich denken können und es soll auch nie wieder vorkommen... |
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rechtsfrage55 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.11.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 05.03.07, 19:19 Titel: |
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Trotzdem viele Dank Super Forum hier! |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 05.03.07, 21:07 Titel: |
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Hallo,
was mir bislang unklar ist:
wer hat welchen Anspruch in welcher Höhe beziffert?
Schadenersatz könnte z.B. der Arbeitgeber von U geltend gemacht haben...
Schmerzensgeld wiederum U gegenüber E oder K.
Also: bitte mal etwas genauer. Dabei wäre ggfs. von Interesse welchen Status U bzw. E haben und wie der Vertrag mit K zustande kam sowie die bereits angesprochene Frage nach der Haftungsfreistellung von K. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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rechtsfrage55 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.11.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 07.03.07, 15:07 Titel: |
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chatterhand hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
was mir bislang unklar ist:
wer hat welchen Anspruch in welcher Höhe beziffert?
Schadenersatz könnte z.B. der Arbeitgeber von U geltend gemacht haben...
Schmerzensgeld wiederum U gegenüber E oder K.
Also: bitte mal etwas genauer. Dabei wäre ggfs. von Interesse welchen Status U bzw. E haben und wie der Vertrag mit K zustande kam sowie die bereits angesprochene Frage nach der Haftungsfreistellung von K. |
Hallo,
U verlangt von K 7500 € Schmerzensgeld. Gegen E werden noch keine Ansprüche gestellt.
Der Kurs wurde vom Arbeitgeber organisiert. Er brachte den Vertrag mit K zustande. U und E waren Teilnehmerinnen.
Es liegt nun allerdings eine Streitverkündigung gegen E vor. Wie soll E reagieren?
Zuletzt bearbeitet von rechtsfrage55 am 08.03.07, 15:30, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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zur Wieden FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 761
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Verfasst am: 07.03.07, 17:00 Titel: |
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Hallo,
also E sollte durchaus mal eine anwaltliche Beratung in Erwägung ziehen.
Zitat: | Der Kurs wurde vom Arbeitnehmer organisiert |
Vermutlich ist hier "Arbeitgeber" gemeint gewesen.
Wurden E und U vom AG verpflichtet an dem Kurs teilzunehmen? Dann wäre es durchaus möglich, daß die Sache auch als Arbeitsunfall gelten könnte.
MfG
zW
P.S.: Wie wäre es, den Fall mal ins nächste Forum zu verschieben?  |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 07.03.07, 18:41 Titel: |
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Hallo,
wie zur Wieden sehe ich nach den Infos hier auch eher einen Arbeitsunfall.
Wenn K haftpflichtversichert ist, könnte man ja auch ins Versicherungsforum verschieben... _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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rechtsfrage55 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.11.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 08.03.07, 15:30 Titel: |
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zur Wieden hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
also E sollte durchaus mal eine anwaltliche Beratung in Erwägung ziehen.
Zitat: | Der Kurs wurde vom Arbeitnehmer organisiert |
Vermutlich ist hier "Arbeitgeber" gemeint gewesen.
Wurden E und U vom AG verpflichtet an dem Kurs teilzunehmen? Dann wäre es durchaus möglich, daß die Sache auch als Arbeitsunfall gelten könnte.
MfG
zW
P.S.: Wie wäre es, den Fall mal ins nächste Forum zu verschieben?  |
Ja ich meine Arbeitgeber, entschuldige.
Der Kurs war NICHT verpflichtend. |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 08.03.07, 17:10 Titel: |
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@ rechtsfrage55 :Entschuldige, aber so geht das nicht!
Anfangs schreibst Du von "beruflich vorgeschrieben" und jetzt
rechtsfrage55 hat folgendes geschrieben:: | Der Kurs war NICHT verpflichtend. |
Du mußt schon möglichst präzise Vorgaben machen und nicht wir hier erraten, wie die Umstände Deiner Fallkonstruktion sind. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 09.03.07, 10:41 Titel: |
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joa, zwischen "vom arbeitgeber vorgeschrieben" und "der kurs war nicht verplfichtend" liegen haftungstechnisch welten... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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rechtsfrage55 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.11.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 11.03.07, 14:00 Titel: |
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Entschuldigt bitte, ich war falsch informiert. Er war NICHT verpflichtend |
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