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Prozesskostenbeschluss

 
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GregorSchiller
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 175
Wohnort: Blankese/Hamburg

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 14:08    Titel: Prozesskostenbeschluss Antworten mit Zitat

Ist bei Eingang des Prozesskostenbeschlußes dieser zu beachten, wenn inzwischen Berufung eingereicht wurde
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Meinen Sie einen Kostenfestsetzungsbeschluß?

Dann ist der Rat, die Berufung abzuwarten, nicht so toll. Solange keine gegenteilige Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes vorliegt, kann der Gegner nämlich vollstrecken!

Also: Entweder mit dem Gegner in Verbindung setzen und nachfragen, ob die Berufungsentscheidung abgewartet wird - oder zahlen!
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

KoMa hat folgendes geschrieben::
Dann ist der Rat, die Berufung abzuwarten, nicht so toll. Solange keine gegenteilige Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes vorliegt, kann der Gegner nämlich vollstrecken!

Also: Entweder mit dem Gegner in Verbindung setzen und nachfragen, ob die Berufungsentscheidung abgewartet wird - oder zahlen!

Schnucki, aus dem KFB kann ohne Sicherheitsleistung doch aber nur vollstreckt werden, wenn das nicht rechtskräftige Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist - und den Vorschuss leisten doch die wenigsten... Vielleicht sollten wir den TE erst einmal fragen, wie der Tenor des erstinstanzlichen Urteils, gegen das jetzt Berufung eingelegt ist, lautete???

Beste Grüße

der Metz
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Schnucki, aus dem KFB kann ohne Sicherheitsleistung doch aber nur vollstreckt werden, wenn das nicht rechtskräftige Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist - und den Vorschuss leisten doch die wenigsten...

Liebster - das ist alles richtig. Zur Vollstreckbarkeit wissen wir aber nichts. Es soll ja auch berufungsfähige Urteile geben, die ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar sind... Winken
Und der Rat, die Berufung abzuwarten, und auf die Justizbehörden zu vertrauen - der kann gewaltig nach hinten losgehen. Der KfB muß also beachtet werden - wie auch immer! Auf den Arm nehmen
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GregorSchiller
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 175
Wohnort: Blankese/Hamburg

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Sicherheitsleistung von 120% ist verlangt.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Kostenfestsetzungsanträge können auf jeden Fall gestellt werden und können auch zu einer Kostenfestsetzung führen. In der Praxis kommt es dazu i.d.R. aber nicht, da das erstinstanzliche Gericht die Akten wegen der Berufung schnell an das neue Gericht versendet und ohne Akte nicht entscheiden wird.
Durch eine abweichende Kostengrundentscheidung in zweiter Instanz könnte der Kostenfestsetzungsbeschluss hinfällig werden.
Man könnte wegen eines ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses auch die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung über die Berufung beantragen.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Dann muß die Gegenseite - egal, ob sie aus dem Urteil oder aus dem KfB vollstrecken will - jeweils 120 % des zu vollstreckenden Betrages als Sicherheit bei Gericht hinterlegen. In diesem Falle also 120 % der festgesetzten Kosten. Die Leistung der Sicherheit muß bei Vollstreckungsbeginn nachgewiesen werden.

Es gibt Gläubiger, die vollstrecken vorläufig, auch wenn sie ersteinmal Sicherheit hinterlegen müssen und zwar meist dann, wenn sie den Beklagten "ärgern" wollen - warum auch immer.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

@SAC:

Kommt drauf an, wie die Gerichte personell besetzt sind. Ich habe hier Kostenfestsetzungsbeschlüsse, die innerhalb von drei Wochen ergehen - also noch vor Ablauf der Berufungsfrist.
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GregorSchiller
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 175
Wohnort: Blankese/Hamburg

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kann ich durch Widerspruch gegen den Beschluss etwas erreichen?
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Gegen welchen denn nun konkret?
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