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GregorSchiller FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.03.2006 Beiträge: 175 Wohnort: Blankese/Hamburg
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Verfasst am: 05.03.07, 14:08 Titel: Prozesskostenbeschluss |
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Ist bei Eingang des Prozesskostenbeschlußes dieser zu beachten, wenn inzwischen Berufung eingereicht wurde |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 05.03.07, 15:22 Titel: |
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Meinen Sie einen Kostenfestsetzungsbeschluß?
Dann ist der Rat, die Berufung abzuwarten, nicht so toll. Solange keine gegenteilige Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes vorliegt, kann der Gegner nämlich vollstrecken!
Also: Entweder mit dem Gegner in Verbindung setzen und nachfragen, ob die Berufungsentscheidung abgewartet wird - oder zahlen! _________________ Karma statt Punkte! |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 05.03.07, 17:11 Titel: |
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KoMa hat folgendes geschrieben:: | Dann ist der Rat, die Berufung abzuwarten, nicht so toll. Solange keine gegenteilige Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes vorliegt, kann der Gegner nämlich vollstrecken!
Also: Entweder mit dem Gegner in Verbindung setzen und nachfragen, ob die Berufungsentscheidung abgewartet wird - oder zahlen! |
Schnucki, aus dem KFB kann ohne Sicherheitsleistung doch aber nur vollstreckt werden, wenn das nicht rechtskräftige Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist - und den Vorschuss leisten doch die wenigsten... Vielleicht sollten wir den TE erst einmal fragen, wie der Tenor des erstinstanzlichen Urteils, gegen das jetzt Berufung eingelegt ist, lautete???
Beste Grüße
der Metz _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 05.03.07, 17:35 Titel: |
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Zitat: | Schnucki, aus dem KFB kann ohne Sicherheitsleistung doch aber nur vollstreckt werden, wenn das nicht rechtskräftige Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist - und den Vorschuss leisten doch die wenigsten... |
Liebster - das ist alles richtig. Zur Vollstreckbarkeit wissen wir aber nichts. Es soll ja auch berufungsfähige Urteile geben, die ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar sind...
Und der Rat, die Berufung abzuwarten, und auf die Justizbehörden zu vertrauen - der kann gewaltig nach hinten losgehen. Der KfB muß also beachtet werden - wie auch immer!  _________________ Karma statt Punkte! |
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GregorSchiller FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.03.2006 Beiträge: 175 Wohnort: Blankese/Hamburg
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Verfasst am: 05.03.07, 19:53 Titel: |
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Eine Sicherheitsleistung von 120% ist verlangt. |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 05.03.07, 20:02 Titel: |
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Kostenfestsetzungsanträge können auf jeden Fall gestellt werden und können auch zu einer Kostenfestsetzung führen. In der Praxis kommt es dazu i.d.R. aber nicht, da das erstinstanzliche Gericht die Akten wegen der Berufung schnell an das neue Gericht versendet und ohne Akte nicht entscheiden wird.
Durch eine abweichende Kostengrundentscheidung in zweiter Instanz könnte der Kostenfestsetzungsbeschluss hinfällig werden.
Man könnte wegen eines ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses auch die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung über die Berufung beantragen. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 05.03.07, 20:08 Titel: |
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Dann muß die Gegenseite - egal, ob sie aus dem Urteil oder aus dem KfB vollstrecken will - jeweils 120 % des zu vollstreckenden Betrages als Sicherheit bei Gericht hinterlegen. In diesem Falle also 120 % der festgesetzten Kosten. Die Leistung der Sicherheit muß bei Vollstreckungsbeginn nachgewiesen werden.
Es gibt Gläubiger, die vollstrecken vorläufig, auch wenn sie ersteinmal Sicherheit hinterlegen müssen und zwar meist dann, wenn sie den Beklagten "ärgern" wollen - warum auch immer. _________________ Karma statt Punkte! |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 05.03.07, 20:12 Titel: |
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@SAC:
Kommt drauf an, wie die Gerichte personell besetzt sind. Ich habe hier Kostenfestsetzungsbeschlüsse, die innerhalb von drei Wochen ergehen - also noch vor Ablauf der Berufungsfrist. _________________ Karma statt Punkte! |
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GregorSchiller FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.03.2006 Beiträge: 175 Wohnort: Blankese/Hamburg
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Verfasst am: 06.03.07, 10:51 Titel: |
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Kann ich durch Widerspruch gegen den Beschluss etwas erreichen? |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 06.03.07, 11:00 Titel: |
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Gegen welchen denn nun konkret? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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