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Anwaltsschreiben = geistiges Eigentum

 
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 12.03.07, 17:32    Titel: Anwaltsschreiben = geistiges Eigentum Antworten mit Zitat

Ein Anwalt A erstellt ein 3-seitiges Abmahnschreiben im Auftrag des Mandanten B an den Gegner C. C wird von Anwalt D vertreten. D nutzt das Schreiben des A 1 zu 1, um E abzumahnen. E kommt zum Anwalt A. A ist stinksauer, dass er sich die Arbeit macht und ein Kollege jetzt eifrig damit Kohle macht.

Hat A Ansprüche gegen Kollegen D? (geistiges Eigentum, Urheberrecht)
Kann D hier überhaupt noch seine 1,3 Gebühr verlangen, wenn seine Tätigkeit im Abpinseln des Schriftssatzes von A bestand?
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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flüstertüte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 12.03.07, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann D hier überhaupt noch seine 1,3 Gebühr verlangen, wenn seine Tätigkeit im Abpinseln des Schriftssatzes von A bestand?


Der Anwalt verdient die Kohle nicht fürs Abpinseln sondern für die rechtliche Befassung mit dem Fall^^ und dessen Prüfung, jedenfalls heißt es das immer. Schließlich muss der Anwalt auch dafür geradestehen wenn er Mist baut.

Zitat:
Hat A Ansprüche gegen Kollegen D? (geistiges Eigentum, Urheberrecht)


Hier ein älteres Urteil dazu:

http://lexetius.com/1986,2

wobei es hier auf die rechtswissenschaftliche Leistung ankommt und nicht (nur) auf Wortstellung / Wortwahl.

Ein gewöhnlicher Anwaltsschriftsatz dürfte hingegen selten Urheberrechtsqualität ausgeurteilt bekommen, nunja, auch Gerichte können irren Lachen

Ich denke da eher an http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__4.html Nr. 10 (unmittelbare Leistungsübernahme) obwohl ich nicht denke, dass man damit weit kommt.
Aber das ist mehr Bauchgefühl als Expertise.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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