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Verflixte Fristen

 
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Brainworkx
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.05.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 14:24    Titel: Verflixte Fristen Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumteilnehmer!

Herr X hat seit dem Jahr 2004 keine Einkommensteuererklärung abgegeben und wurde dazu seitens der Steuerbehörden auch nicht aufgefordert.

Hat Herr X noch die Möglichkeit für die Jahre 2004 & 2005 seine Erklärungen nachzureichen?

Traurig

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

Liebe Grüße
Brainworkx
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oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt drauf an, welche Einkünfte Herr X. hat und wie hoch diese sind. Läge danach also Veranlagungspflicht vor, wird 2004 noch veranlagt. Ist es ein Fall der Antragsveranlagung, so ist die Frist bereits abgelaufen, die Erklärung hätte dann bis Ende 2006 eingereicht werden müssen. Dann kann man allerdings noch Einspruch gegen eine solche Ablehnung einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen, da vor dem BVerfG derzeit diesbezüglich ein Rechtsfrage anhängt.

Ansonsten findet man die Antwort zu der Frage des Herrn X. auch in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung. Die gibt es als pdf überall im Netz.

Rechtsgrundlagen:

§§ 25, 46 EStG (Veranlagungspflicht)
§ 25 EStG, § 56 EStDV, § 149 AO (Abgabepflicht)
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