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Das kommt drauf an, welche Einkünfte Herr X. hat und wie hoch diese sind. Läge danach also Veranlagungspflicht vor, wird 2004 noch veranlagt. Ist es ein Fall der Antragsveranlagung, so ist die Frist bereits abgelaufen, die Erklärung hätte dann bis Ende 2006 eingereicht werden müssen. Dann kann man allerdings noch Einspruch gegen eine solche Ablehnung einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen, da vor dem BVerfG derzeit diesbezüglich ein Rechtsfrage anhängt.
Ansonsten findet man die Antwort zu der Frage des Herrn X. auch in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung. Die gibt es als pdf überall im Netz.
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