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Hat Lehrerin hier eine Straftat begangen?

 
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timyboy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 14:28    Titel: Hat Lehrerin hier eine Straftat begangen? Antworten mit Zitat

folgender fall:

der freund hat einen klassenkameraden seiner freundin ein paar geklatscht,... weil dieser seine freundin an die brüste gegangen ist und sexuelle anspielungen gemacht hat.

ein tag später sagt der geschädigte klassenkamerad dies seiner klassenlehrerin und diese forder die freundin auf alle email aus ihrem privaten account auszudrucken (weil die freundin ihrem freund in den mails davon berichtet hat).

kann die lehrerin dies fordern? meiner meinung nach nicht, gegen was verstösst die lehrerin hiergegen und wie könnte man die leherin zur rechenschaft ziehen?
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Fordern kann die Lehrerin was sie will, strafbar macht sie sich damit nicht (außer sie droht der Schülerin mit einem empfindlichen Übel wenn sie es nicht tut)

Machen muss es die Schülerin natürlich nicht, noch gehören Lehrer meines Wissens nicht zu den Strafverfolgungsbehörden. Geschockt
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timyboy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

aber was ist wenn sich die schülerin unter druck gefühlt hat und das deshalb gemacht hat, wie kann die lehrerin die mails verwenden?
kann der freund die lehrerin auffordern diese mails (ausgedruckt) zu löschen?
ist das nicht verletzung des briefgeheimises?
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.03.07, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

timyboy hat folgendes geschrieben::
aber was ist wenn sich die schülerin unter druck gefühlt hat...
das ist solange irrelevant, wie die Lehrerin dieses nicht bezweckt oder aber erkannt hat.
Zitat:
...und das deshalb gemacht hat, wie kann die lehrerin die mails verwenden?
Oh, sie kann sie unbedenklich zur Polizei geben, bei der Schulkonferenz vorlegen, die ja Sanktionen für den tätlichen Angriff aussprechen wird...
Zitat:
zum kann der freund die lehrerin auffordern diese mails (ausgedruckt) zu löschen?
Ja, aber sie brauicht das nicht zu tun.
Zitat:
ist das nicht verletzung des briefgeheimises?
Nein, die betreffende Person (Schülerin) hat die Nachrichten herausgegeben.
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timyboy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

so, ok.
aber was könnte jetzt dagegen unternommen werden???
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre strafbar:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__240.html

Bei einer freiwilligen Herausgabe durch die Schülerin sehe ich kein Problem, diese im Falle einer polizeilichen Ermittlung an diese weiterzugeben bzw. diese in einem schuldisziplinarischen Verfahren (sofern die Schule irgendwo davon betroffen ist) zu verwenden.

Aber ich bin kein Jurist, also nicht alles glauben was ich sage (wobei man das bei Juristen auch nicht unbedingt tun sollte Lachen )

Edit: Tja da war der StA schneller
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timyboy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

danke.
was könnte der freund machen, der ja nicht um erlaubnis gefragt wurden ist ob seine privaten mails gelesen werden dürfen!?
weiterhin hat die freundin ja nix weiter gemacht ausser ihren freund dies mitgeteilt, dass der klassenkamerad sie belästigt hat.
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nichts, da die Freundin nicht zu einem Berufsstand gehört der zur Verschwiegenheit von Gesetzes wegen verpflichtet ist (wie z.B. Ärzte) kann sie ihre Post überall veröffentlichen und weitergeben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.03.07, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

timyboy hat folgendes geschrieben::
was könnte der freund machen, der ja nicht um erlaubnis gefragt wurden ist ob seine privaten mails gelesen werden dürfen!?
Vielleicht sich Entschuldigen und einen 4seitigen Aufsatz "Deeskalation - der habeas corpus Gedanke im modernen (Schul-)Alltag" anfertigen, der dann der Lehrerin mit einem tiefen Bedauern über das Geschehen überreicht wird.
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Elyss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 904
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Den Freund hätte man auch gar nicht fraen müssen. Wenn man jemandem eine email schickt, ist man nicht davor geschützt, dass dieser sie "öffentlich" macht, also an andere weitergibt.
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