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timyboy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 82
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Verfasst am: 20.03.07, 14:28 Titel: Hat Lehrerin hier eine Straftat begangen? |
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folgender fall:
der freund hat einen klassenkameraden seiner freundin ein paar geklatscht,... weil dieser seine freundin an die brüste gegangen ist und sexuelle anspielungen gemacht hat.
ein tag später sagt der geschädigte klassenkamerad dies seiner klassenlehrerin und diese forder die freundin auf alle email aus ihrem privaten account auszudrucken (weil die freundin ihrem freund in den mails davon berichtet hat).
kann die lehrerin dies fordern? meiner meinung nach nicht, gegen was verstösst die lehrerin hiergegen und wie könnte man die leherin zur rechenschaft ziehen? |
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yamato FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 20.03.07, 14:35 Titel: |
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Fordern kann die Lehrerin was sie will, strafbar macht sie sich damit nicht (außer sie droht der Schülerin mit einem empfindlichen Übel wenn sie es nicht tut)
Machen muss es die Schülerin natürlich nicht, noch gehören Lehrer meines Wissens nicht zu den Strafverfolgungsbehörden.  |
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timyboy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 82
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Verfasst am: 20.03.07, 14:39 Titel: |
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aber was ist wenn sich die schülerin unter druck gefühlt hat und das deshalb gemacht hat, wie kann die lehrerin die mails verwenden?
kann der freund die lehrerin auffordern diese mails (ausgedruckt) zu löschen?
ist das nicht verletzung des briefgeheimises? |
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Gast
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Verfasst am: 20.03.07, 14:46 Titel: |
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timyboy hat folgendes geschrieben:: | aber was ist wenn sich die schülerin unter druck gefühlt hat... | das ist solange irrelevant, wie die Lehrerin dieses nicht bezweckt oder aber erkannt hat. Zitat: | ...und das deshalb gemacht hat, wie kann die lehrerin die mails verwenden? | Oh, sie kann sie unbedenklich zur Polizei geben, bei der Schulkonferenz vorlegen, die ja Sanktionen für den tätlichen Angriff aussprechen wird... Zitat: | zum kann der freund die lehrerin auffordern diese mails (ausgedruckt) zu löschen? | Ja, aber sie brauicht das nicht zu tun. Zitat: | ist das nicht verletzung des briefgeheimises? | Nein, die betreffende Person (Schülerin) hat die Nachrichten herausgegeben. |
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timyboy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 82
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Verfasst am: 20.03.07, 14:49 Titel: |
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so, ok.
aber was könnte jetzt dagegen unternommen werden??? |
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yamato FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 20.03.07, 14:49 Titel: |
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Das wäre strafbar:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__240.html
Bei einer freiwilligen Herausgabe durch die Schülerin sehe ich kein Problem, diese im Falle einer polizeilichen Ermittlung an diese weiterzugeben bzw. diese in einem schuldisziplinarischen Verfahren (sofern die Schule irgendwo davon betroffen ist) zu verwenden.
Aber ich bin kein Jurist, also nicht alles glauben was ich sage (wobei man das bei Juristen auch nicht unbedingt tun sollte )
Edit: Tja da war der StA schneller |
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timyboy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 82
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Verfasst am: 20.03.07, 14:52 Titel: |
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danke.
was könnte der freund machen, der ja nicht um erlaubnis gefragt wurden ist ob seine privaten mails gelesen werden dürfen!?
weiterhin hat die freundin ja nix weiter gemacht ausser ihren freund dies mitgeteilt, dass der klassenkamerad sie belästigt hat. |
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yamato FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 20.03.07, 14:57 Titel: |
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Nichts, da die Freundin nicht zu einem Berufsstand gehört der zur Verschwiegenheit von Gesetzes wegen verpflichtet ist (wie z.B. Ärzte) kann sie ihre Post überall veröffentlichen und weitergeben. |
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Gast
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Verfasst am: 20.03.07, 15:12 Titel: |
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timyboy hat folgendes geschrieben:: | was könnte der freund machen, der ja nicht um erlaubnis gefragt wurden ist ob seine privaten mails gelesen werden dürfen!? | Vielleicht sich Entschuldigen und einen 4seitigen Aufsatz "Deeskalation - der habeas corpus Gedanke im modernen (Schul-)Alltag" anfertigen, der dann der Lehrerin mit einem tiefen Bedauern über das Geschehen überreicht wird. |
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Elyss FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 904 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 20.03.07, 15:17 Titel: |
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Den Freund hätte man auch gar nicht fraen müssen. Wenn man jemandem eine email schickt, ist man nicht davor geschützt, dass dieser sie "öffentlich" macht, also an andere weitergibt. |
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