Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gewinnspiel veranstalten zum Jubiläum
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gewinnspiel veranstalten zum Jubiläum

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sonnenfee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.03.07, 10:25    Titel: Gewinnspiel veranstalten zum Jubiläum Antworten mit Zitat

Hallo!

Nehmen wir einmal an, ein kleines Geschäft möchte zu seinem Jubiläum (z.B. 10jähriges) ein Gewinnspiel oder Preisausschreiben veranstalten, auf was muss man dabei achten?
Wenn der Unternehmer vor oder in seinem Laden ein Glücksrad aufstellt und die Leute direkt kleine Preise bekommen, dürfte es doch keine Schwierigkeiten geben, oder?
Aber was, wenn man ein Gewinnspiel macht, mit Angabe des Namens etc. und einer Lösung, die der Kunde eintragen muss?
Wie sieht es dann mit den Gewinnern aus? Bei einem kleinen Hauptpreis (bis ca. 150 Euro) muss da ein Notar anwesend sein? Der Unternehmer könnte ja mogeln und seine Freunde als Gewinner einsetzen. Muss er zudem die Gewinner öffentlich aushängen?
Ausserdem macht der Unternehmer eine Anzeige in der Zeitung, wo er auf das Gewinnspiel und das Glücksrad im Laden hinweist. Muss er da nicht auch etwas beachten? Vielleicht möchte ja jemand am Gewinnspiel teilnehmen, aber nicht extra in den Laden kommen, um ein Gewinnspielforumular abzuholen und auszufüllen!?

Soooviele Fragen... Vorab schon mal Vielen Dank für Eure Antworten!

Liebe Grüße

Brigitte - Sonnenfee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AM1975
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2006
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 30.03.07, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Genau diese Frage beschäftigt mich auch derzeit, daher pushe ich sie hiermit mal wieder nach oben.

Zudem noch eine zusätzliche Frage:

Was muss der Unternehmer beachten, wenn das ganze eventuell auch noch online laufen soll?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flüstertüte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 30.03.07, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Mit diesen Fragen sollte immer eine konkrete Schilderung verbunden sein.
Dies würde zu einer konkreten Beratung führen, die man hier bekanntermassen nicht leisten darf.

Allgemein möchte ich auf

http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__4.html Nrn 5 und 6 hinweisen.

So ein kostenloses Gewinnrad oder Name-des-Ladens-Rad vor dem Laden sollte unkritisch sein wenn jeder daran teilnehmen darf. ( bloss nicht Glücks rad nennen)
Der Aufbau IM Laden könnte wiederum abmahnfähig sein wegen des damit ausgeübten psychologischen Zwangs.
Auch das Sammeln von Adressen stellt grundsätzlich kein Hindernis dar, wenn die Vorgaben des BDSG und anderer Gesetze eingehalten werden.

Hier sind aber die tatsächlichen wie rechtlichen Gestaltungen so vielfältig, dass man nur raten kann, einen damit bereits befassten Anwalt zu einer kürzeren oder längeren Beratung aufzusuchen.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.