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Verfasst am: 25.03.07, 10:25 Titel: Gewinnspiel veranstalten zum Jubiläum
Hallo!
Nehmen wir einmal an, ein kleines Geschäft möchte zu seinem Jubiläum (z.B. 10jähriges) ein Gewinnspiel oder Preisausschreiben veranstalten, auf was muss man dabei achten?
Wenn der Unternehmer vor oder in seinem Laden ein Glücksrad aufstellt und die Leute direkt kleine Preise bekommen, dürfte es doch keine Schwierigkeiten geben, oder?
Aber was, wenn man ein Gewinnspiel macht, mit Angabe des Namens etc. und einer Lösung, die der Kunde eintragen muss?
Wie sieht es dann mit den Gewinnern aus? Bei einem kleinen Hauptpreis (bis ca. 150 Euro) muss da ein Notar anwesend sein? Der Unternehmer könnte ja mogeln und seine Freunde als Gewinner einsetzen. Muss er zudem die Gewinner öffentlich aushängen?
Ausserdem macht der Unternehmer eine Anzeige in der Zeitung, wo er auf das Gewinnspiel und das Glücksrad im Laden hinweist. Muss er da nicht auch etwas beachten? Vielleicht möchte ja jemand am Gewinnspiel teilnehmen, aber nicht extra in den Laden kommen, um ein Gewinnspielforumular abzuholen und auszufüllen!?
Soooviele Fragen... Vorab schon mal Vielen Dank für Eure Antworten!
Mit diesen Fragen sollte immer eine konkrete Schilderung verbunden sein.
Dies würde zu einer konkreten Beratung führen, die man hier bekanntermassen nicht leisten darf.
So ein kostenloses Gewinnrad oder Name-des-Ladens-Rad vor dem Laden sollte unkritisch sein wenn jeder daran teilnehmen darf. ( bloss nicht Glücks rad nennen)
Der Aufbau IM Laden könnte wiederum abmahnfähig sein wegen des damit ausgeübten psychologischen Zwangs.
Auch das Sammeln von Adressen stellt grundsätzlich kein Hindernis dar, wenn die Vorgaben des BDSG und anderer Gesetze eingehalten werden.
Hier sind aber die tatsächlichen wie rechtlichen Gestaltungen so vielfältig, dass man nur raten kann, einen damit bereits befassten Anwalt zu einer kürzeren oder längeren Beratung aufzusuchen. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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