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Verfasst am: 26.03.07, 07:06 Titel: Re: kann man sich auch über einen Richter beschweren ?
killefiz hat folgendes geschrieben::
(der Richter selbst, würde auch gerne den Fall abgeben, doch will diesen keiner haben) - hat er tatsächlich gesagt.
(Es ist einfach so, der Richter ist mit dem Fall überfordert ( WEG), da er eigentlich Familienrichter ist, nur kann er das natürlich nicht sagen.)
Erlaube mir aber darauf hinzuweisen, dass es sowas wie den "gesetzlichenRichter" gibt, insowiet ist das mit "kein anderer will" eine freundliche Umschreibung für "kein anderer darf"...
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 26.03.07, 08:32 Titel: Re: kann man sich auch über einen Richter beschweren ?
Exrichter hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
(der Richter selbst, würde auch gerne den Fall abgeben, doch will diesen keiner haben) - hat er tatsächlich gesagt.
(Es ist einfach so, der Richter ist mit dem Fall überfordert ( WEG), da er eigentlich Familienrichter ist, nur kann er das natürlich nicht sagen.)
Erlaube mir aber darauf hinzuweisen, dass es sowas wie den "gesetzlichenRichter" gibt, insowiet ist das mit "kein anderer will" eine freundliche Umschreibung für "kein anderer darf"...
Hallo nochmals,
dann gibt es wohl keine Möglichkeit den Fall abzugeben, auch mit entsprechenden Anträgen nicht ? Der Fall muß durch ihn in der 1. Instanz entschieden werden ?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.03.07, 11:16 Titel:
Es sei denn, er erklärt sich selbst für befangen oder ein Befangenheitsgesuch einer Partei ist erfolgreich. Dann darf er den Fall nicht weiter verhandeln.
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 26.03.07, 15:30 Titel:
Metzing hat folgendes geschrieben::
Es sei denn, er erklärt sich selbst für befangen oder ein Befangenheitsgesuch einer Partei ist erfolgreich. Dann darf er den Fall nicht weiter verhandeln.
Beste Grüße
Metzing
Hallo Metzing,
das klingt schon mal gut. Wenn die Verhandlung schon 2 Jahre geht, muß das wohl auf § 44 erfolgen, oder ?
Kann der Mandant selbst den Antrag stellen ? - beim Direktor des Amtsgericht ?
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