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recht.de :: Thema anzeigen - kann man sich auch über einen Richter beschweren ?
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kann man sich auch über einen Richter beschweren ?

 
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 25.03.07, 20:14    Titel: kann man sich auch über einen Richter beschweren ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

hört sich vielleicht komisch und querulantisch an, trotzdem möchte ich die Frage stellen.

Kann man sich auch über einen Richter beschweren ? (zero plan)

(der Richter selbst, würde auch gerne den Fall abgeben, doch will diesen keiner haben) - hat er tatsächlich gesagt.

(Es ist einfach so, der Richter ist mit dem Fall überfordert ( WEG), da er eigentlich Familienrichter ist, nur kann er das natürlich nicht sagen.)
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.03.07, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann man sich auch über einen Richter beschweren ?

Jepp, die Voraussetzungen etc. finden sich in §§ 42ff. ZPO.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.03.07, 07:06    Titel: Re: kann man sich auch über einen Richter beschweren ? Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
(der Richter selbst, würde auch gerne den Fall abgeben, doch will diesen keiner haben) - hat er tatsächlich gesagt.

(Es ist einfach so, der Richter ist mit dem Fall überfordert ( WEG), da er eigentlich Familienrichter ist, nur kann er das natürlich nicht sagen.)
Erlaube mir aber darauf hinzuweisen, dass es sowas wie den "gesetzlichenRichter" gibt, insowiet ist das mit "kein anderer will" eine freundliche Umschreibung für "kein anderer darf"...
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 08:32    Titel: Re: kann man sich auch über einen Richter beschweren ? Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
(der Richter selbst, würde auch gerne den Fall abgeben, doch will diesen keiner haben) - hat er tatsächlich gesagt.

(Es ist einfach so, der Richter ist mit dem Fall überfordert ( WEG), da er eigentlich Familienrichter ist, nur kann er das natürlich nicht sagen.)
Erlaube mir aber darauf hinzuweisen, dass es sowas wie den "gesetzlichenRichter" gibt, insowiet ist das mit "kein anderer will" eine freundliche Umschreibung für "kein anderer darf"...


Hallo nochmals,

dann gibt es wohl keine Möglichkeit den Fall abzugeben, auch mit entsprechenden Anträgen nicht ? Der Fall muß durch ihn in der 1. Instanz entschieden werden ?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es sei denn, er erklärt sich selbst für befangen oder ein Befangenheitsgesuch einer Partei ist erfolgreich. Dann darf er den Fall nicht weiter verhandeln.

Beste Grüße

Metzing
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 11:23    Titel: Re: kann man sich auch über einen Richter beschweren ? Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
hört sich vielleicht komisch und querulantisch an

Allerdings. Fast schon querulatorisch sogar.
killefiz hat folgendes geschrieben::
(WEG)

Ach so, das erklärt alles. Nirgends ist die Q.-Q. (Querulanten-Quote) so hoch wie in WEG-Sachen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Es sei denn, er erklärt sich selbst für befangen oder ein Befangenheitsgesuch einer Partei ist erfolgreich. Dann darf er den Fall nicht weiter verhandeln.

Beste Grüße

Metzing


Hallo Metzing,

Sehr glücklich das klingt schon mal gut. Wenn die Verhandlung schon 2 Jahre geht, muß das wohl auf § 44 erfolgen, oder ?

Kann der Mandant selbst den Antrag stellen ? - beim Direktor des Amtsgericht ?

Vielen Dank im voraus !
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