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Shisha Bars

 
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thewhitepanther
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 09:42    Titel: Shisha Bars Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

ich besuche regelmäßig mit Freunden Shisha Bars, in denen wir uns treffen und dort Wasserpfeife rauchen.
Laut dem neuen "Gesetz zum Schutz der Nichtraucher" darf in Gaststätten in Rheinland Pfalz nicht mehr geraucht werden. Allerdings ist eine ShihsBar ja ausschlicht zu dem Zweck des Rauchens da.

Gilt dieses Gesetzt also auch für ShishaBars?Denn das würde die Schließung der Bars bedeuten.

Hoffe jemand weiß eine Antwort


Gruß TheWhitePanther
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Jörch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.11.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Tja ,so ist dann das Leben......... Mit den Augen rollen
_________________
"Die Welt gehört dem, der sie genießt!!"
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Linus Cornell
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 493
Wohnort: im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 19:12    Titel: Re: Shisha Bars Antworten mit Zitat

thewhitepanther hat folgendes geschrieben::
Hallo Zusammen,

ich besuche regelmäßig mit Freunden Shisha Bars, in denen wir uns treffen und dort Wasserpfeife rauchen.
Laut dem neuen "Gesetz zum Schutz der Nichtraucher" darf in Gaststätten in Rheinland Pfalz nicht mehr geraucht werden. Allerdings ist eine ShihsBar ja ausschlicht zu dem Zweck des Rauchens da.

Gilt dieses Gesetzt also auch für ShishaBars?Denn das würde die Schließung der Bars bedeuten.

Hoffe jemand weiß eine Antwort


Gruß TheWhitePanther


Also ich finde die Frage als bekennender Raucher auch interessant und habe im Gesetz nachgesehen. §3 sagt folgendes aus:

Zitat:
§ 3 Ausnahmeregelung
Die Länder sind ermächtigt, Ausnahmeregelungen für den Gaststättenbereich zu erlassen, wenn die Durchsetzung von Rauchverboten
1. einen unverhältnismäßigen Eingriff in gewachsenes kulturelles Brauchtum oder die Tradition eines Ortes bedeuten würde,
...
3. die wirtschaftliche Existenz des Gastronomiebetriebs durch die Einrichtung von Nichtraucherbereichen nach § 2 gefährdet würde.

Vielleicht hilft das weiter. Aber ich würde auch gerne die Meinung von fachkundigen Lesern dazu hören.
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