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ich besuche regelmäßig mit Freunden Shisha Bars, in denen wir uns treffen und dort Wasserpfeife rauchen.
Laut dem neuen "Gesetz zum Schutz der Nichtraucher" darf in Gaststätten in Rheinland Pfalz nicht mehr geraucht werden. Allerdings ist eine ShihsBar ja ausschlicht zu dem Zweck des Rauchens da.
Gilt dieses Gesetzt also auch für ShishaBars?Denn das würde die Schließung der Bars bedeuten.
ich besuche regelmäßig mit Freunden Shisha Bars, in denen wir uns treffen und dort Wasserpfeife rauchen.
Laut dem neuen "Gesetz zum Schutz der Nichtraucher" darf in Gaststätten in Rheinland Pfalz nicht mehr geraucht werden. Allerdings ist eine ShihsBar ja ausschlicht zu dem Zweck des Rauchens da.
Gilt dieses Gesetzt also auch für ShishaBars?Denn das würde die Schließung der Bars bedeuten.
Hoffe jemand weiß eine Antwort
Gruß TheWhitePanther
Also ich finde die Frage als bekennender Raucher auch interessant und habe im Gesetz nachgesehen. §3 sagt folgendes aus:
Zitat:
§ 3 Ausnahmeregelung
Die Länder sind ermächtigt, Ausnahmeregelungen für den Gaststättenbereich zu erlassen, wenn die Durchsetzung von Rauchverboten
1. einen unverhältnismäßigen Eingriff in gewachsenes kulturelles Brauchtum oder die Tradition eines Ortes bedeuten würde,
...
3. die wirtschaftliche Existenz des Gastronomiebetriebs durch die Einrichtung von Nichtraucherbereichen nach § 2 gefährdet würde.
Vielleicht hilft das weiter. Aber ich würde auch gerne die Meinung von fachkundigen Lesern dazu hören.
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