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AvD FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 757
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Verfasst am: 08.03.07, 15:21 Titel: Feststellungsklage |
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Es existiert eine Forderung gegen eine Schuldnerin. Diese gibt im Zuge der Vollstreckung die EV ab.
Nun mehren sich die Verdachtsmomente dafür, dass die Forderung aus einer unerlaubten Handlung resultiert.
Es soll daher eine Feststellungsklage geführt werden, um die Forderung im Fall der Insolvenz zu schützen. Kann diese jederzeit gestellt werden, oder gibt es dafür zusätzliche Anforderungen? _________________ Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 09.03.07, 09:23 Titel: Re: Feststellungsklage |
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AvD hat folgendes geschrieben:: | Es existiert eine Forderung gegen eine Schuldnerin. Diese gibt im Zuge der Vollstreckung die EV ab.
Nun mehren sich die Verdachtsmomente dafür, dass die Forderung aus einer unerlaubten Handlung resultiert.
Es soll daher eine Feststellungsklage geführt werden, um die Forderung im Fall der Insolvenz zu schützen. Kann diese jederzeit gestellt werden, oder gibt es dafür zusätzliche Anforderungen? |
Die Feststellungklage kann noch erhoben werden. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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AvD FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 757
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Verfasst am: 10.03.07, 15:55 Titel: |
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Vielen Dank für die Antwort. Also kann bei einer bestehenden Forderung jederzeit die entsprechende Feststellungsklage nachgeholt werden. _________________ Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade. |
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AvD FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 757
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Verfasst am: 27.03.07, 16:35 Titel: |
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*ausgrab*
Wie sieht es eigentlich mit der Feststellung aus?
Wird festgestellt, dass die Hauptforderung aus unerlaubter Handlung stammt, oder die komplette Forderung incl. der Nebenforderungen? _________________ Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 28.03.07, 00:58 Titel: |
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AvD hat folgendes geschrieben:: | Wird festgestellt, dass die Hauptforderung aus unerlaubter Handlung stammt, oder die komplette Forderung incl. der Nebenforderungen? |
Das kommt ganz darauf an, worauf von wem Feststellungsklage welchen Inhalts erhoben wird. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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AvD FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 757
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Verfasst am: 28.03.07, 06:47 Titel: |
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Dann gehen wir davon aus, es sxistiert ein VB wegen einer Kaufpreisforderung. Wie bereits geschrieben, wird die Feststellungsklage später nachgeschoben, weil zum Zeitpunkt der Titulierung noch keine Verdachtsmomente auf eine unerlaubte Handlung vorlagen. Muss dann beantragt werden, dass die Forderung laut VB als Forderung aus unerlaubter Handlung festzustellen ist, oder lediglich die Hauptforderung? _________________ Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 28.03.07, 08:27 Titel: |
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AvD hat folgendes geschrieben:: | Dann gehen wir davon aus, es sxistiert ein VB wegen einer Kaufpreisforderung. Wie bereits geschrieben, wird die Feststellungsklage später nachgeschoben, weil zum Zeitpunkt der Titulierung noch keine Verdachtsmomente auf eine unerlaubte Handlung vorlagen. Muss dann beantragt werden, dass die Forderung laut VB als Forderung aus unerlaubter Handlung festzustellen ist, oder lediglich die Hauptforderung? |
Die Feststellung kann durchaus hinsichtlich aller Ansprüche begründet sein. Zinsen, Verzugsschaden und andere Nebenansprüche sind ja als Schadenspositionen Folge der unerlaubten Handlung.
Es kommt aber auf den Einzelfall an. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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AvD FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 757
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Verfasst am: 28.03.07, 10:35 Titel: |
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Zitat: | Die Feststellung kann durchaus hinsichtlich aller Ansprüche begründet sein. Zinsen, Verzugsschaden und andere Nebenansprüche sind ja als Schadenspositionen Folge der unerlaubten Handlung.
Es kommt aber auf den Einzelfall an. |
Und wie kann man so etwas unterscheiden?
Persönlich würde ich die Auffassung vertreten, dass Mahn-, Gerichts- und Vollstreckungskosten eben auch kausal aus der unerlaubte Handlung hervorgegangen sind und demzufolge mit festzustellen sind. Allerdings bin ich hier natürlich Laie.
Gibt es hier entsprechende Quellen, die man als Laie kostenfrei einsehen kann? _________________ Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade. |
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Vorwitzig FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.01.2007 Beiträge: 958
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Verfasst am: 28.03.07, 15:52 Titel: |
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Was ist denn das für eine unerlaubte Handlung, die begangen worden sein soll?
Handelt es sich um einen Straftatbestand? Dann könnte man auch Strafanzeige erstatten, wenn noch keine Verjährung eingetreten ist. _________________ Irren ist menschlich.
Ist das Leben schön  |
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AvD FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 757
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Verfasst am: 28.03.07, 16:40 Titel: |
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Im genannten fiktiven Fall ein Kaufvertrag unter Vortäuschung der Zahlungsfähigkeit. Die Ermittlungen hätte die Staatsanwaltschaft nach 154 (2) eingestellt, da die mögliche Strafe nicht mehr beträchtlich ins Gewicht fiele. _________________ Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade. |
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AvD FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 757
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Verfasst am: 07.04.07, 15:51 Titel: |
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Hat noch jemand eine Idee zum Thema? _________________ Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 09.04.07, 11:54 Titel: |
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AvD hat folgendes geschrieben:: | Hat noch jemand eine Idee zum Thema? | Ich habe keine mehr. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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