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Beleidigung

 
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adenon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 4
Wohnort: Herzberg/Elster

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 16:42    Titel: Beleidigung Antworten mit Zitat

Hallo.

Es ist mir ja fast schon peinlich mich hierhin zu wenden, aber besser als nix zu wissen.

Und zwar: Haben Person a und 2 weitere Kollegen eine Website über eine andere Kollegin erstellt, das wir seit längerer Zeit mit Ihr im Klinsch liegen und uns unsere Ausbilderin in diesem Fall einfach nicht mehr zuhört.

Besagte andere Kollegin hat es natürlich rausgefunden und jetzt anzeige gestellt.

In dieser Website stand nirgendwo wörtlich du bist doof ( so blöd es sich anhört) sondern es war lediglich dumm gemache um dem Frust der Personen auslauf zu gewehren.

Einige Sätze daraus waren z.b.
Du bist die tollste,
dein Wohl geht über das unsere
schwört jedem anderen Glauben ab und konvertiert zu unserem,
Buddha war gestern - Jenny ist heute

sowas alles, halt nur dumm gemache, wofür Sich besagte Personen uns auch schon entschuldigt haben, jedoch war der anzeigen stellerin das relativ egal und Sie lies auch nicht weiter mit ihr reden.

Es war halt dumm, das ist klar, deshalb nahmen die Personen die seite nach 2 Tagenj auch wieder aus dem Netz.

Nun war Person A beim Anwalt, welcher Ihr riet nicht zu der Anhörung zu gehen, zu der Person A mittlerweile geladen ist!.

Was ich von euch jetzt ungefähr erfahren möchte ist, ist es klug nicht zu Anhörung zu erscheinen und was Person A und die anderen im Höchstfall ca. erwartet.

Freue mich über eine Antwort.

adenon


Zuletzt bearbeitet von adenon am 28.03.07, 16:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.03.07, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 17:04    Titel: Re: Beleidigung Antworten mit Zitat

adenon hat folgendes geschrieben::


Nun war Person A beim Anwalt, welcher Ihr riet nicht zu der Anhörung zu gehen, zu der Person A mittlerweile geladen ist!.


Person A sollte sich fragen ob sie ihrem Anwalt vertraut. Wenn ja, sollte sie dessen Rat folgen und ihn Fragen, mit welcher Strafe sie evtl. zu rechnen hat. Schließlich sollte dem Anwalt der Fall vertraut sein...
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