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Wenn ein Unternehmer M.Afiosi einem Architektem P.Lanlos das Angebot unterbreiten würde, für jeden erteilten Auftrag, welcher durch ihn an Firma M.Afiosi erteilt würde, eine "Provision" in Höhe von 10% der Nettoauftragssumme an P.Lanlos zu zahlen, dann wäre das:
Alltag?
zu wenig?
ein Verstoß gegen §299 StGB?
Wäre dieses Angebot allein schon strafbar?
Was wenn dieses Angebot sogar per Internet verschickt würde?
Wie hoch wäre die Strafe für Manfredo Afiosi?
Wie hoch für Peter Lanlos?
Würde sich Herr Lanlos strafbar machen, wenn er bei Kenntnis eines solchen Angebotes nicht die Behörden einschalten würde?
Wenn ein Unternehmen GSM-Provider einem Handyladen das Angebot unterbreiten würde, für jeden 2-Jahresvertrag, welcher durch ihn an den GSM-Provider erteilt würde, eine Provision in Höhe von 10% der Nettoauftragssumme an den Handyladen zu zaheln, dann wäre das:
Aber setzen wir mal den rein theoretischen Fall voraus, dieses Forum würde den Namen recht.de nicht nur deshalb tragen,weil wwww.wo-kein-kläger-da-kein-richter.de schon besetzt war....
Wie würde eine Dame mit Schwert, Waage und verbundenen Augen dies so sehn?
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.04.07, 10:11 Titel:
Das wird auch davon abhängen in welcher Funktion Herr Lanlos tätig ist.
Ist er selbständiger Architekt ?
Ist er angestellt ?
Ist er gar bei einer Behörde angestellt ?
Der § 299 setzt ja voraus, dass es sich um einen angestellten handelt, also bei
1 nicht strafbar
2 strafbar und zwar für beide wenn L annimmt, ansonsten nur für A
3 zusätzlich eventuell noch § 298
Herr Lanlos ist m.E. nicht verpflichtet das Angebot bei den Behörden bekannt zu machen
Meinung von der Seite www.bauchgefühl.de _________________ ausgezeichnet
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