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Hausdurchsuchung

 
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paulp
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.04.07, 00:58    Titel: Hausdurchsuchung Antworten mit Zitat

Hallo!
Ist es gesetzlich erlaubt daß Strafverfolgungsbehörden nach einer, aufgrund von Betäubungsmittelbesitz durchgeführten, Hausdurchsuchung bei der entsprechendes Material gefunden wurde nach einer gewissen Zeit, aufgrund des Fundes, nochmals den Wohnraum durchsuchen können? Einer der Beamten sagte, sie kämen in ein paar Monaten wieder um sich nochmals umzusehen. Lassen sich hier irgendwelche "Hintertürchen" nutzen, die ein derartiges Vorgehen ermöglichen? Welche Folgen, abgesehen von dem Ermittlungs-/Strafverfahren, einer möglichen Strafe und der erkennungsdienstlichen Behandlung sind noch zu befürchen, bsp., Überwachung, verstärkte Kontrollen ect.?
Bereits im Voraus vielen Dank
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 04.04.07, 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja es ist erlaubt. Sobald sich wieder ein Anfangsverdacht ergibt , dass eine erneute Straftat begangen wird, droht auch wieder eine Hausdurchsuchung.Dazu benötigt die Strafverfolgung noch nicht mal ein Hintertürchen, sondern lediglich die StPO Winken

Oder dachten sie, dass der erneute Besitz von BTM aufgrund der ersten Bestrafung jetzt möglicherweise legal sein könnte.



Zitat:
Welche Folgen, abgesehen von dem Ermittlungs-/Strafverfahren, einer möglichen Strafe und der erkennungsdienstlichen Behandlung sind noch zu befürchen, bsp., Überwachung, verstärkte Kontrollen ect.?


Bspw. bei einem Fahrerlaubnisinhaber droht sogar bereits jetzt eine Vorladung bei der Strassenverkehrsbehörde , wegen Zweifeln an der persönlichen Eignung zur weiteren Teilnahme am Strassenverkehr Winken

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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paulp
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 01:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Nein, ich dachte nicht daß es jetzt legal sein könnte Btm zu besitzen. Was der Beamte sagte klang so als würden Kontrollbesuche bzw Routineüberprüfungen durchgeführt nach dem Motto, du hattest mal was, jetzt schauen wir des öfteren vorbei um nach dem Rechten zu sehen. Ich befürchte den Verlust von Grundrechten, der Unverletzbarkeit der Wohnung, also Opfer willkürlicher Durchsuchungsaktionen zu werden nur aufgrund irgendwelcher Vermutungen oder der Einordnung in eine Schublade. "Sobald sich wieder ein Anfangsverdacht ergibt...", so ein Verdacht ist schnell erhoben. Zu wissen daß jederzeit die Tür aus den Angeln springen könnte und alles von Vorne los geht ist ein elendes Gefühl, es ist entwürdigend und erniedrigend fremde Leute im Wohnraum zu haben die überall herumschnüffeln, selbst wenn sich nichts Strafbares finden läßt, jeder hat eine Privats- und Intimsphäre, Dinge die niemanden etwas angehen, die niemand sehen soll, all dies ist nun in Gefahr. Etwas derartiges ist nicht auf Dauer zu ertragen. "My home is my castle", ist es damit jetzt etwa aus?
Gruß und Danke!
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 06:01    Titel: Antworten mit Zitat

paulp hat folgendes geschrieben::
Ich befürchte den Verlust von Grundrechten, der Unverletzbarkeit der Wohnung,


Warum habe ich das Gefühl, dass immer die, die sich bei Ihrem eigenen Handeln nicht um Recht und Gesetz kümmern am meisten besorgt sind, andere könnten gesetzeswidrig IHRE Rechte verletzen???? Mit den Augen rollen
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
Warum habe ich das Gefühl, dass immer die, die sich bei Ihrem eigenen Handeln nicht um Recht und Gesetz kümmern am meisten besorgt sind, andere könnten gesetzeswidrig IHRE Rechte verletzen???? Mit den Augen rollen
Mit den Augen rollen Ironie Smiley Weil man dieses Spiel nur spielen kann, wenn sich jeder (auch paulp) an die Pfeil Spielregeln hält. Auf den Arm nehmen Ostersmiley
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rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, dem Wortlaut der StPO nach ist das mit der Durchsuchung nicht ganz so einfach:

§ 102

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.


Das verstehe ich so, daß vor der Durchsuchung Hinweise auf eine konkrete Straftat vorliegen müssen. Die bloß Vermutung: "Der hatte früher mal illegale Drogen in Besitz, dann könnte er heute auch wieder welche in der Wohnung haben." wird da nicht ausreichen (jedenfalls in der Theorie nicht).
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