Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo!
Ist es gesetzlich erlaubt daß Strafverfolgungsbehörden nach einer, aufgrund von Betäubungsmittelbesitz durchgeführten, Hausdurchsuchung bei der entsprechendes Material gefunden wurde nach einer gewissen Zeit, aufgrund des Fundes, nochmals den Wohnraum durchsuchen können? Einer der Beamten sagte, sie kämen in ein paar Monaten wieder um sich nochmals umzusehen. Lassen sich hier irgendwelche "Hintertürchen" nutzen, die ein derartiges Vorgehen ermöglichen? Welche Folgen, abgesehen von dem Ermittlungs-/Strafverfahren, einer möglichen Strafe und der erkennungsdienstlichen Behandlung sind noch zu befürchen, bsp., Überwachung, verstärkte Kontrollen ect.?
Bereits im Voraus vielen Dank
ja es ist erlaubt. Sobald sich wieder ein Anfangsverdacht ergibt , dass eine erneute Straftat begangen wird, droht auch wieder eine Hausdurchsuchung.Dazu benötigt die Strafverfolgung noch nicht mal ein Hintertürchen, sondern lediglich die StPO
Oder dachten sie, dass der erneute Besitz von BTM aufgrund der ersten Bestrafung jetzt möglicherweise legal sein könnte.
Zitat:
Welche Folgen, abgesehen von dem Ermittlungs-/Strafverfahren, einer möglichen Strafe und der erkennungsdienstlichen Behandlung sind noch zu befürchen, bsp., Überwachung, verstärkte Kontrollen ect.?
Bspw. bei einem Fahrerlaubnisinhaber droht sogar bereits jetzt eine Vorladung bei der Strassenverkehrsbehörde , wegen Zweifeln an der persönlichen Eignung zur weiteren Teilnahme am Strassenverkehr
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Hallo!
Nein, ich dachte nicht daß es jetzt legal sein könnte Btm zu besitzen. Was der Beamte sagte klang so als würden Kontrollbesuche bzw Routineüberprüfungen durchgeführt nach dem Motto, du hattest mal was, jetzt schauen wir des öfteren vorbei um nach dem Rechten zu sehen. Ich befürchte den Verlust von Grundrechten, der Unverletzbarkeit der Wohnung, also Opfer willkürlicher Durchsuchungsaktionen zu werden nur aufgrund irgendwelcher Vermutungen oder der Einordnung in eine Schublade. "Sobald sich wieder ein Anfangsverdacht ergibt...", so ein Verdacht ist schnell erhoben. Zu wissen daß jederzeit die Tür aus den Angeln springen könnte und alles von Vorne los geht ist ein elendes Gefühl, es ist entwürdigend und erniedrigend fremde Leute im Wohnraum zu haben die überall herumschnüffeln, selbst wenn sich nichts Strafbares finden läßt, jeder hat eine Privats- und Intimsphäre, Dinge die niemanden etwas angehen, die niemand sehen soll, all dies ist nun in Gefahr. Etwas derartiges ist nicht auf Dauer zu ertragen. "My home is my castle", ist es damit jetzt etwa aus?
Gruß und Danke!
Ich befürchte den Verlust von Grundrechten, der Unverletzbarkeit der Wohnung,
Warum habe ich das Gefühl, dass immer die, die sich bei Ihrem eigenen Handeln nicht um Recht und Gesetz kümmern am meisten besorgt sind, andere könnten gesetzeswidrig IHRE Rechte verletzen???? _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Warum habe ich das Gefühl, dass immer die, die sich bei Ihrem eigenen Handeln nicht um Recht und Gesetz kümmern am meisten besorgt sind, andere könnten gesetzeswidrig IHRE Rechte verletzen????
Weil man dieses Spiel nur spielen kann, wenn sich jeder (auch paulp) an die Spielregeln hält.
Naja, dem Wortlaut der StPO nach ist das mit der Durchsuchung nicht ganz so einfach:
§ 102
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.
Das verstehe ich so, daß vor der Durchsuchung Hinweise auf eine konkrete Straftat vorliegen müssen. Die bloß Vermutung: "Der hatte früher mal illegale Drogen in Besitz, dann könnte er heute auch wieder welche in der Wohnung haben." wird da nicht ausreichen (jedenfalls in der Theorie nicht).
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.