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Zunächst sollten Sie die Forenregeln lesen und Ihren Beitrag entsprechend editieren... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Hier muss ich mal moderierend zugunsten des TE einschreiten... die Fragestellung ist IMO zulässig, da der TE offen lässt, ob ein derartiger Sachverhalt stattgefunden hat und es sich unbedenklich um eine abstakte Fragestellunghandelt...
Und in der Sache:
Wenn die falschen Vorwürfe gü einer Behörde erhoben werden und der "vorwerfer" weiss, dass an den Vorwürfen nichts dran ist, dann kann das neben einer Verleumdung auch eine falsche Verdächtigung sein.
Wenn der "Vorwerfer" allerdings nicht weiss, dass die Vorwürfe letztlich unzutreffend sind, ist da strafrechtlich nichts zu wollen...
Dann beuge ich mich doch dem Mod und stimme ihm zusätzlich in seiner rechtlichen Bewertung des fiktiven Sachverhaltes zu.... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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