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Normschlafzimmer passt nicht ins Schlafzimmer
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lilly_fee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.04.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 09:51    Titel: Normschlafzimmer passt nicht ins Schlafzimmer Antworten mit Zitat

Hallo

gibt es eine Richtlinine wie gross ein Elternschlafzimmer sein muss?

das heisst das man diesen Raum ohne Einschränkungen als Schlafzimmer nutzen kann?

und auch ein Normschlafzimmer passt?
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Es müßten sich Regelungen in den jeweiligen Landesbauordnungen finden lassen. Z.B. § 34 Landesbauordnung Baden-Württemberg --> http://dejure.org/gesetze/LBO/34.html
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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lilly_fee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.04.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Beispiel:

bei Besichtigung der Wohnung wurde vom VM gesagt das ein Normschlafzimmer passt,


nach Einzug wurde Festgestellt das der Kleiderschrank ca.2,50cm lang

zu gross ist, und ein Teil vom Kleiderschrank demontiert werden musste
so das dieser nun unstabil steht und auch der Stauraum fehlt.

Nakkos konnten nicht aufgestellt werde da sonst die Türen vom Kleiderschrank nicht mehr zu öffnen sind.

also konnte das Schlafzimmer nicht mehr Zweckgemäß genutzt werden
nur mit einschränkungen
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

lilly_fee hat folgendes geschrieben::
Beispiel:

bei Besichtigung der Wohnung wurde vom VM gesagt das ein Normschlafzimmer passt,

nach Einzug wurde Festgestellt das der Kleiderschrank ca.2,50cm lang

zu gross ist, und ein Teil vom Kleiderschrank demontiert werden musste
so das dieser nun unstabil steht und auch der Stauraum fehlt.


Dann war vielleicht der Kleiderschrank nicht der Norm entsprechend.

Ich kenne den Begriff "Normschlafzimmer" nicht und kann mir auch nichts darunter vorstellen.

Wohnungen sollte man aber ggf. vor Abschluß eines Mietvertrages ausmessen, damit man nicht durch solche Sachen überrascht wird.
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Melanie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Es lebe der Zollstock!

Zudem zählt wohl auch ein französisches Bett mit 160cm Breite in Komination mit einen 200cm breiten Kleiderschrank sicher noch zur "Norm"
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
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Doc_Schnaggls
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meines Wissens nach gibt es in Deutschland keine Regelung, wie groß ein Normschlafzimmer sein darf / muss.

Auch ein Normschlafzimmer an sich ist nirgends definiert.

Die einzigen Mindestraumgrößen die mir bekannt sind beziehen sich auf Kinderzimmer und sind auch nur in der ehemaligen DDR für Neubauten festgelegt worden.

Auch in Österreich solles eine derartige Kinderzimmervorschrift geben.

Grüße,

Doc Schnaggls
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lilly_fee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.04.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Melanie hat folgendes geschrieben::
Es lebe der Zollstock!

Zudem zählt wohl auch ein französisches Bett mit 160cm Breite in Komination mit einen 200cm breiten Kleiderschrank sicher noch zur "Norm"



ähm selbst das würde nicht passen

es geht um die länge nicht um die Breite und ein Französisches Bett ist genau so lang wie ein stink normales ehebett kurz erklärt
Breite des Rauems 3mtr.
nun rechnen wir mal 2 meter Bett
und 60 bis 65cm tiefe des schrankes macht 2,65cm dann würden ungefähr 45 cm bleiben um schranktüren zu öffnen :roll:dann rechne man nochmal die tiefe der geöffneten schranktüren dazu und es geht nix mehr

es Handelt sich übrigens um einen Neubau und es ist durch die Anschlüsse klar definiert wo das Bett stehen soll
und es wurde Mündlich zugesichert das dieses Schlafzimmer auch passt
klar gesprochen wurde unter einem Zeugen gesagt das ein schrank 3mtr. und ein Bett inkl Nakkos auf jedenfall passen würde!
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Melanie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Schiebetüren???
Auch Norm!
Und schon paßts!
Bei allem Respekt, wenn Sie nicht mal sich die Mühe machen den Raum selbst zu vermessem, können Sie doch wohl keine fremden Leute dafür verantwortlich machen das es nichtpaßt, zumal er ihre Möbel nicht kennt!
VIelleicht hat der VM (genau wie ich) Schiebetüren, und dachte sich daher Nix bei das es nicht passen könnte!
Mal nebenbei:
Was möchten Sie eigentlich erreichen falls Sie im Recht wären?
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
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lilly_fee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.04.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Melanie hat folgendes geschrieben::
Schiebetüren???

Mal nebenbei:
Was möchten Sie eigentlich erreichen falls Sie im Recht wären?


ich denke das ich wenn ich in ein Sollches forum schreibe bestimmt nicht auf Rechtsberatung
aus bin!
dafür hab ich meine Privat Rechtschutz es geht lediglich darum ob es eine mindest qm zahl für Schlafzimmer gibt
da ich mir verarscht vor komme von seitens des VM
und es mich sehr ärgert das ich das Komplette Schlafzimmer nicht aufstellen kann,
da ich zu gut gläubig bei der unterzeichnung des Mietvertrages war.

Aber ich denke das der VM sich dazu äussern muss wieso es nicht Möglich ist einen Schrank und ein Bett in einem Zimmer unter zu bringen durch Heizung Tür usw...

und hier noch eine Frage

ich es Rechtens das der VM einen Schlüssel zu meiner Wohnung behält ohne mich vorher um erlaubnis gefragt zu haben?
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter sollte bereits bei der Besichtigung der Wohnung im Zweifelsfalle die Räume ausmessen. Da das Zimmer mit Sicherheit nicht seit dem geschrumpft ist, ist die Wohnung so gemietet wie der Mieter sie bei der Besichtigung akzeptiert hat. Da bleibt eben nur ein Umzug in eine größere Wohnung oder besser einem größeren Schlafzimmer. Mit den Augen rollen
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

lilly_fee hat folgendes geschrieben::
und es mich sehr ärgert das ich das Komplette Schlafzimmer nicht aufstellen kann,...

Eben. Es ärgert Sie und nun versuchen Sie, Ihren Ärger über Andere loszuwerden und scheuen noch nicht einmal davor zurück, Andere für Ihr Versäumis verantwortlich zu machen.

Sie haben die Wohnung besichtigt. Es war Ihre Aufgabe, durch Messung zu prüfen, ob Ihre Möbel passen. Das haben Sie nicht getan.

Nun liegt es an Ihnen, sich entweder ein passendes Schlafzimmer zur Wohnung oder eine passende Wohnung zum Schlafzimmer zuzulegen.

 
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Dame verwechselt was: Das ist entweder der begehbare Kleiderschrank oder als Kinderzimmer vorgesehen.

Natürlich kann der VM Dir mündlich versichern, dass DEINE Schlafzimmerausstattung, die er noch nie gesehen hat, in dieses Zimmer passt!
...und Du glaubst das?
Wahrscheinlich hat der VM jetzt einen Schlüssel zur Wohnung um nachzusehen, obs auch passt.

Wie plöt muss man sein???
Du bist Deutschland!
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]


Zuletzt bearbeitet von Susanne am 06.04.07, 19:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Michelle2512
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte natürlich auch einen anderen Raum der Wohnung zum Schlafzimmer machen. Mit den Augen rollen
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::
Natürlich kann der VM Dir mündlich versichern, dass DEINE Schlafzimmerausstattung, die er noch nie gesehen hat, in dieses Zimmer passt!
...und Du glaubst das?
Wahrscheinlich hat der VM jetzt einen Schlüssel zur Wohnung um nachzusehen, obs auch passt.

Woe plöt muss man sein???
Du bist Deutschland!

Lachen

Und wenn die Grösse des Schlafzimmers nicht mehr relevant ist und auch die Antworten zum Schlüssel zur Wohnung nicht so ausfallen wie gewünscht: was kommt danach?

Schimmel? Mit den Augen rollen

 
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lilly_fee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.04.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

oh man hätte ich gewusst das hier echt nur Frustrierte und Ironisch gemeinte

Antworten kommen hätte ich doch niemals diesen beitrag eröffnet Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen
das scheint ja echt ein Gefundenes Fressen für so manch Frustrierten Mieter zu sein
hätten wenn aber macht keiner von euch Fehler??
ich bin halt ein gutgläubiger Mensch ausserdem ist die Wohnung ansich einfach ein Traum

ich Erkläre es nochmal wenn ich vor gehabt hätte einen Rechtsstreit vom Zaune zu brechen wäre das dann Dank meinem Privat-Rechtschutz überhaupt kein Problem Winken Winken

kommt mal alle wieder ein Bissl runter Ostern steht vor der tür Lachen

und leider kann mir meine Frage hier niemand konkret beantworten

denn die war (gibt es eine Richtlinie wie gross ein Elternschlafzimmer sein muss)

Also Frohe Ostern euch allen!! und Spart euch einfach eure Kommentare seit Nett und Freundlich und schreibt einfach nur wenn ihr auch wisst von was ihr Redet Quasi ne Antwort wisst
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