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wenn jemand einen atikel in einem geschäft erwirbt und anschließend feststellt, daß jemand zu seinen gunsten ein preisschild vertauscht hat, noch belangt werden, obohl er schon zu hause ist?
muß der (ich sage jetzt einfach) dieb auf frischer tat ertappt werden, oder kann er noch später von der polizei gestellt werden.
er könnte ja warscheinlich nicht einmal beweisen daß er die schilder nicht selbst vertauscht hat. es werden wohl kaum sämtliche überwachungsvideos aufgezeichnet.
Zuletzt bearbeitet von mcfly77 am 07.04.07, 22:08, insgesamt 5-mal bearbeitet
Schau doch erstmal hier http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6 und editier deinen Beitrag entsprechend den Regeln. Dann wird bestimmt auch wer antworten. _________________ Krisch ischn Punkt *treudoofguck*
Alles was ich hier hin pinsel is meine nur meine persönliche Meinung.
Tica <--- Nix Anwalt Tica <--- andere Bauschettelleee
Das wäre dann wohl der Vorwurf, wenn ein falsches Preisschild (oder Strichcode) auf der Ware klebte. Nur: Wie ist es da hingekommen?
Die Polizei hat hier zunächst nur die Aufgabe, Fakten und Aussagen zu recherchieren. Auf deren Grundlage erhebt dann der Staatsanwalt Anklage oder lässt es sein, oder er stellt das Verfahren gegen ein Bußgeld ein.
Sodann, falls Anklage erhoben wird, erwägt das Gericht die Fakten, Aussagen und Umstände. So mal als krasses Beispiel:
Einer Kassiererin fällt ein, dass sie soeben ein Laptop für 400,- Euro verkauft hatte via Kreditkarte und sagt dem Chef Bescheid, dass da wohl was falsch gelaufen sein könnte.
Der Chef ruft die Polizei, die findet den Käufer und das Laptop. Die Polizei fragt, wer das Preisschild vertauscht hat. Der Käufer sagt, "Ich war's nicht!"
Nun könnte die Sache in Ruhe zurückabgewickelt werden. Wobei die Glaubwürdigkeit des Käufers aber in Frage gestellt werden könnte. Geschieht dies auch durch den Staatsanwalt, dann muss das Gericht beurteilen, ob der Käufer so naiv gewesen hätte sein können zu glauben, dass es ein Laptop für 400,- im Angebot gegeben haben könnte usw.
Das wäre noch kein Beweis, aber es gibt auch Indizienketten-Urteile. Insgesamt sollte man sich die Glaubwürdigkeit seiner geschilderten Sicht gut überlegen. Mal als krasses Beispiel:
"Das Auto stand da mit offener Tür, Zündschlüssel steckte. Das dachte ich natürlich, ich dürfte damit eine Spritztour machen!"
So mal grob einige Möglichkeiten, die sich so im richtigen wie im Justizleben ergeben können. Gruß aus Berlin, Gerd
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