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Kein Widerrufsrecht bei Mobilfunkvertrag?

 
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Arando
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 20:03    Titel: Kein Widerrufsrecht bei Mobilfunkvertrag? Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Kundin A geht zu Mobilfunkanbieter B in dessen Ladengeschäft.
Ihr Ziel: Senken der monatlichen Mobilfunkkosten aufgrund eines seit vielen Jahren bestehenden Vertrags (alte Tarife) und Nutzung aktueller günstiger Angebote/Tarife

Es kommt zu einem Beratungsgespräch in dessen Verlauf die Verkäuferin verschiedene Dinge empfielt, die die monatlichen Kosten senken sollen. A fragt ob es dadurch zu Änderungen der Vertragslaufzeiten und zu Mehrkosten kommen kann. Die Verkäuferin verneint dies.
A unterschreibt die neuen Vertäge (ohne zu lesen... grober Fehler)
und mit der nächten Rechnung stellt sie fest, daß zwei neue 24-monats Verträge geschlossen wurden, die zusätzliche laufende Kosten verursachen.
A schreibt an die Kundenbetreung von B und schildert das Problem (Falschberatung) und weist darauf hin das die neuen Verträge noch nicht benutzt wurden (neue sim karte wurde nicht gebraucht) A bittet um Widerruf.

B schreib zurück: "Einer Stornierung von Neuverträgen stimmen wir nicht zu, da für dieses Kundenverthältnis zur Nutzung des deutschen XXX-Netzes kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht."

Stimmt das? Gibt es nicht ein generelles Widerrufsrechtt? Wie könnte A darauf reagieren?
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Gesprächsinhalt nachweisbar wäre könnte man an Anfechtung denken oder gegenüber dem Verkäufer Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ansonsten ja es existiert kein allgemeines Widerrufsrecht.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Arando
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die Antwort!

hmm, bin bisher davon ausgegangen, daß es ein generelles Widerrufsrecht gibt. Mit den Augen rollen

mit welchen Kosequenzen muß A rechnen, wenn sie einfach alle erhaltenen Dinge (Sim Karte und unbenutztes Handy in OVP) im Shop von B auf die Theke stellt und einfach keine Rechnung mehr zahlt - folgt dann direkt ein Schufa eintrag?
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

zurückgeben kann man die sim schon, nur entbindet das nicht von der erfüllung des vertrages, also folgt bei nicht zahlung mahnung, sperrung der sim (die auf der theke liegt), inkassobüro welches auch nochmal daran verdient, schufa eintrag, eventuell werden bestehende verträge auch "gekündigt od. zum. gesperrt.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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