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Verfasst am: 12.04.07, 20:03 Titel: Kein Widerrufsrecht bei Mobilfunkvertrag?
Folgender Fall:
Kundin A geht zu Mobilfunkanbieter B in dessen Ladengeschäft.
Ihr Ziel: Senken der monatlichen Mobilfunkkosten aufgrund eines seit vielen Jahren bestehenden Vertrags (alte Tarife) und Nutzung aktueller günstiger Angebote/Tarife
Es kommt zu einem Beratungsgespräch in dessen Verlauf die Verkäuferin verschiedene Dinge empfielt, die die monatlichen Kosten senken sollen. A fragt ob es dadurch zu Änderungen der Vertragslaufzeiten und zu Mehrkosten kommen kann. Die Verkäuferin verneint dies.
A unterschreibt die neuen Vertäge (ohne zu lesen... grober Fehler)
und mit der nächten Rechnung stellt sie fest, daß zwei neue 24-monats Verträge geschlossen wurden, die zusätzliche laufende Kosten verursachen.
A schreibt an die Kundenbetreung von B und schildert das Problem (Falschberatung) und weist darauf hin das die neuen Verträge noch nicht benutzt wurden (neue sim karte wurde nicht gebraucht) A bittet um Widerruf.
B schreib zurück: "Einer Stornierung von Neuverträgen stimmen wir nicht zu, da für dieses Kundenverthältnis zur Nutzung des deutschen XXX-Netzes kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht."
Stimmt das? Gibt es nicht ein generelles Widerrufsrechtt? Wie könnte A darauf reagieren?
Wenn der Gesprächsinhalt nachweisbar wäre könnte man an Anfechtung denken oder gegenüber dem Verkäufer Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ansonsten ja es existiert kein allgemeines Widerrufsrecht. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
hmm, bin bisher davon ausgegangen, daß es ein generelles Widerrufsrecht gibt.
mit welchen Kosequenzen muß A rechnen, wenn sie einfach alle erhaltenen Dinge (Sim Karte und unbenutztes Handy in OVP) im Shop von B auf die Theke stellt und einfach keine Rechnung mehr zahlt - folgt dann direkt ein Schufa eintrag?
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 12.04.07, 21:01 Titel:
zurückgeben kann man die sim schon, nur entbindet das nicht von der erfüllung des vertrages, also folgt bei nicht zahlung mahnung, sperrung der sim (die auf der theke liegt), inkassobüro welches auch nochmal daran verdient, schufa eintrag, eventuell werden bestehende verträge auch "gekündigt od. zum. gesperrt. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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