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Hallo!
Inwieweit ist es einem Mandanten möglich, dem Anwalt so eine Art "General-Vollmacht" für alle kommenden Fälle auszustellen oder muss für jeden einzelnen Fall eine Vollmacht ausgestellt werden ?
Man kann schon eine Art Generalvollmacht ausstellen, die den Anwalt berechtigt in weiten Teilen den Mandanten zu vertreten. Allerdings ist für einseitige Rechtsgeschäfte (z.B. Mietvertragskündigung, Arbeitsvertragskündigung, Bauvertragskündigung etc.) nach Ansicht der Rechtsprechung beim Gegener die Vorlage einer Original-Vollmachtsurkunde notwendig, die den Bevollmächtigiten zu genau diesem Rechtsgeschäft ermächtigt. Insofern kann nicht für alle Fälle eine Vollmachtsurkunde erteilt werden, es sei denn man erteilt die Vollmacht in der Art einer Vorsorgevollmacht oder ähnlichem. _________________ Meine Beiträge in diesem Forum stellen keine rechtsverbindliche Beratung nach dem Rechtsberatungsgesetz oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz dar.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 17.04.07, 12:14 Titel:
Grundsätzlich sollte auch die Formulierung einer Generalvollmacht gut durchdacht sein. Es will ja niemand, daß der eigene Anwalt plötzlich wild in der Gegend herumklagt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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