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Schadensersatzansprüche

 
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tatjana.iwanski
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 20:24    Titel: Schadensersatzansprüche Antworten mit Zitat

Hallo,

kann jemand Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgeld stellen, weil er seine Firma aufgegeben hat auf grund einer verurteilten gefährlichen Körperverletzung?
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 19.04.07, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, aufgrund einer (gefährlichen) Körperverletzung können Schmerzensgeldansprüche zugunsten des Geschädigten entstehen. Ist eigentlich logisch... Oder?

Ebenso ist es möglich, daß wegen der Geschäftsaufgabe Schadensersatzansprüche entstanden sind (Stichwort "Rente"). Die Frage in solchen Fälle ist aber immer die der Kausalität - also ob die gefährl. KV ursächlich für das zwangsweise Ende der Erwerbstätigkeit war.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.04.07, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Geschädigte aufgrund der Verletzungen ausserstande ist die Fa. weiterzuführen, dann kann er den entgangenen Gewinn als Schadensposition geltend machen.
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tatjana.iwanski
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 10:46    Titel: Schadensersatzansprüche Antworten mit Zitat

Erstmal Danke für die Beantwortung.

Geht dies auch, wenn der Geschädigte angibt, psychische Probleme, wie Verfolgungsangst, aufgrund der Körperverletzung zu haben? Und er deshalb seine Firma aufgegeben hat?
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 19.04.07, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist das denkbar - allerdings erscheint mir das doch schon sehr weit "hergeholt" zu sein. Das bedeutet aber nicht, daß es unmöglich ist, aufgrund psychischer Probleme Schadensersatzansprüche wegen Betriebsaufgabe geltend machen zu können

Ob und inwieweit dem Geschädigten tatsächlich Schadensersatzansprüche zustehen, wird wohl nur ein Gerichtsverfahren und hierbei insbesondere ein gutachterlicher Beweis ergeben können....

Allerdings ist es dabei aber so, daß der Geschädigte (als Anspruchsteller) das Vorliegen aller Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch beweisen muß.
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