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kann jemand Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgeld stellen, weil er seine Firma aufgegeben hat auf grund einer verurteilten gefährlichen Körperverletzung?
Ja, aufgrund einer (gefährlichen) Körperverletzung können Schmerzensgeldansprüche zugunsten des Geschädigten entstehen. Ist eigentlich logisch... Oder?
Ebenso ist es möglich, daß wegen der Geschäftsaufgabe Schadensersatzansprüche entstanden sind (Stichwort "Rente"). Die Frage in solchen Fälle ist aber immer die der Kausalität - also ob die gefährl. KV ursächlich für das zwangsweise Ende der Erwerbstätigkeit war.
Wenn der Geschädigte aufgrund der Verletzungen ausserstande ist die Fa. weiterzuführen, dann kann er den entgangenen Gewinn als Schadensposition geltend machen.
Geht dies auch, wenn der Geschädigte angibt, psychische Probleme, wie Verfolgungsangst, aufgrund der Körperverletzung zu haben? Und er deshalb seine Firma aufgegeben hat?
Grundsätzlich ist das denkbar - allerdings erscheint mir das doch schon sehr weit "hergeholt" zu sein. Das bedeutet aber nicht, daß es unmöglich ist, aufgrund psychischer Probleme Schadensersatzansprüche wegen Betriebsaufgabe geltend machen zu können
Ob und inwieweit dem Geschädigten tatsächlich Schadensersatzansprüche zustehen, wird wohl nur ein Gerichtsverfahren und hierbei insbesondere ein gutachterlicher Beweis ergeben können....
Allerdings ist es dabei aber so, daß der Geschädigte (als Anspruchsteller) das Vorliegen aller Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch beweisen muß.
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