Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frage zum Kostenfestsetzungsantrag
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frage zum Kostenfestsetzungsantrag

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 10:06    Titel: Frage zum Kostenfestsetzungsantrag Antworten mit Zitat

Wie lange nach Verkündung des Urteils darf man eigentlich einen Kostenfestsetzungsantrag einreichen ? Man muß ja auch noch die Kosten der Rückfahrt nach der mündlichen Verhandlung / Urteilsverkündung ansetzen, oder darf man die noch entstehenden Kosten schätzen und den Antrag vor Urteilsverkündung einreichen ?


... und noch eine kleine Frage hinterhergeschoben:
Ist es eigentlich zulässig, auch die Kosten für die vielen anwaltlichen Beratungen anzusetzen, die man im Vorgriff auf das Verfahren und während des Verfahrens in Anspruch genommen hat (also alle Kosten stehen im Zusammenhang mit der Klage) ?

Danke schön.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
idem
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versuche mich mal. M. E. ist der Kostenerstattungsanspruch der regelmäßigen Verjährung -3J- unterworfen. Fälligkeit tritt mit Rechtskraft des Urteils ein. Um nicht evtl. den Anspruch zu verwirken, sollte man aber nicht bis zum Ablauf der 3 Jahre mit der Titulierung durch KFB (§§ 103 ff. ZPO) warten. Unschädlich sollten jedenfalls einige Wochen oder auch Monate sein.

Zum Umfang der Kosten empfehle ich die Lektüre der Kommentierung des § 91 ZPO.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist es eigentlich zulässig, auch die Kosten für die vielen anwaltlichen Beratungen anzusetzen, die man im Vorgriff auf das Verfahren und während des Verfahrens in Anspruch genommen hat (also alle Kosten stehen im Zusammenhang mit der Klage) ?

Zulässig ist ein entsprechender Antrag, aber unbegründet. Diese Forderungen hätte man ggf. als Nebenforderung im gerichtlichen Verfahren geltend machen können bzw. könnte noch eine entsprechende Klage "hinterherschieben". Im Kostenfestsetzungsverfahren können nur die unmittelbar mit dem Rechtsstreit in Zusammenhang stehenden Kosten geltend gemacht werden.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.